Alles zu Corona
Unternehmen, die im April und Mai 2020 einen Umsatzrückgang von mindestens 60% gegenüber dem Vorjahr verzeichnen mussten, bekommen unter bestimmten weiteren Voraussetzungen bis zu 80% ihrer Fixkosten in den Monaten Juni bis August 2020 als nicht rückzahlbarer Zuschuss erstattet.
Der entsprechende Antrag kann ausschließlich online über einen registrierten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt gestellt werden. Die Frist für die Antragstellung läuft am 30. September 2020 ab.
Wenn noch nicht geschehen, sollten Sie jetzt umgehend prüfen, ob Sie antragsberechtigt sind und ggf. die Antragsstellung in die Wege leiten!