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Corona Überbrückungshilfe III: Nochmals verbessert

Die angekündigten Verbesserungen der Überbrückungshilfe III wurden nun umgesetzt. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Neuerungen im Überblick

  • Unternehmen erhalten bei Umsatzrückgängen von. min. 50 % ab dem dritten Monat zusätzlich einen Eigenkapitalzuschuss in Höhe von bis zu 40 % auf den regulären Förderbetrag, abhängig von der Dauer des Umsatzrückgangs.
  • Die Förderquote der Fixkosten wird bei Umsatzrückgängen von min. 70 % auf ein Maximum von 100 % angehoben.
  • Sonderabschreibungsmöglichkeiten des Einzelhandels werden auf Hersteller und Großhändler erweitert.
  • Die Reise- und Veranstaltungsbranche erhält eine sogenannte „Anschubhilfe“ in Höhe von 20 % der Lohnsumme, die im entsprechenden Monat 2019 angefallen wäre.

Die Verbesserungen zielen damit insbesondere auf jene Unternehmen ab, die besonders lang und hart von der Corona-Pandemie getroffen sind.

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