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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat mitgeteilt, dass die Antragsfrist für die 1. Phase der Überbrückungshilfe (Förderzeitraum Juni – August) letztmalig bis zum 9. Oktober 2020 verlängert wurde. Hintergrund ist ein starker Anstieg der Antragszahlen in den letzten Tagen. Mit der Verlängerung soll ein Antragsstau zum Fristende vermieden und es den Antragstellern erleichtert werden, ihre Anträge rechtzeitig einzureichen.
Der entsprechende Antrag kann unverändert und ausschließlich online über einen registrierten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt gestellt werden. Wenn noch nicht geschehen, sollten Sie jetzt umgehend prüfen, ob Sie antragsberechtigt sind und ggf. die Antragsstellung in die Wege leiten.