Alles zu Corona
Die Frist für die Antragstellungen auf Überbrückungshilfe II läuft am 31. März 2021 ab.
Unternehmen, die Zeitraum April bis August 2020 einen Umsatzrückgang von mindestens 30% gegenüber dem Vorjahr verzeichnen mussten, bekommen mit der Überbrückungshilfe Phase II unter bestimmten weiteren Voraussetzungen bis zu 90% ihrer Fixkosten in den Monaten September bis Dezember 2020 als nicht rückzahlbarer Zuschuss erstattet. Für die vom November-Lockdown betroffenen Unternehmen und Soloselbständigen werden im Rahmen der Novemberhilfe 75% des Umsatzes im November 2019 als pauschaler Betriebskostenzuschuss gewährt.
Wer darauf Anspruch haben könnte und noch nichts unternommen hat, muss umgehend handeln. Die Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen und die notwendigen Checks auf Vollständigkeit und Plausibilität nehmen Zeit in Anspruch.
Sie möchten Corona-hilfen beantragen? BANSBACH hat die erforderliche Registrierung und betreut Sie im Antragsprozess – professionell und kompetent. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter https://www.bansbach-gmbh.de/ihr-weg-zur-ueberbrueckungshilfe. Sprechen Sie Ihren Mandatsverantwortlichen an oder kontaktieren Sie uns unter ueberbrueckungshilfe@bansbach-gmbh.de.