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Corona Überbrückungshilfe Phase II, November- und Dezemberhilfe: Antragsfrist verlängert
Aufgrund der hohen Nachfrage und der schleppenden Bearbeitung der eingereichten Anträge wurden die Fristen für Anträge auf Überbrückungshilfe Phase II, November- und Dezemberhilfe verlängert. Anträge können jetzt eingereicht werden:
- für Überbrückungshilfe Phase II: bis 31. März 2021f
- für November- und Dezemberhilfe: bis 30. April 2021
Die entsprechenden Anträge können ausschließlich online über einen registrierten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt gestellt werden.
BANSBACH ist registriert und unterstützt bei der Antragstellung. Sprechen Sie Ihren Mandatsbetreuer bei BANSBACH an oder kontaktieren Sie uns unter ueberbrueckungshilfe@bansbach-gmbh.de.
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