Alles zu Corona
Unternehmen, die Zeitraum April bis August 2020 einen Umsatzrückgang von mindestens 30% gegenüber dem Vorjahr verzeichnen mussten, bekommen mit der Überbrückungshilfe Phase II unter bestimmten weiteren Voraussetzungen bis zu 90% ihrer Fixkosten in den Monaten September bis Dezember 2020 als nicht rückzahlbarer Zuschuss erstattet. Für die vom November-Lockdown betroffenen Unternehmen und Soloselbständigen werden im Rahmen der Novemberhilfe 75% des Umsatzes im November 2019 als pauschaler Betriebskostenzuschuss gewährt.
Die entsprechenden Anträge können ausschließlich online über einen registrierten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt gestellt werden. Die Frist für die Antragstellungen läuft am 31. Januar 2021 ab.
Sprechen Sie Ihren Mandatsbetreuer bei BANSBACH an oder kontaktieren Sie uns unter ueberbrueckungshilfe@bansbach-gmbh.de.