Alles zu Corona
Die angekündigte Überbrückungshilfe Phase III kann jetzt beantragt werden. Sie führt die bisherige Überbrückungshilfe Phase II für die Monate November 2020 bis Juni 2021 fort. Es werden weiterhin bei einem Umsatzrückgang von min. 30% zwischen 40% und 90% der Fixkosten als Zuschuss erstattet. Dabei wurden eine Reihe von Erleichterungen und Verbesserungen eingearbeitet.
Die wesentlichen Eckdaten im Überblick:
Zugangsbedingungen
Förderzeitraum
Ansetzbare Fixkosten
Neustarthilfe
Kappung/Maximalbeträge/Abschlagszahlungen
Sie möchten Corona-hilfen beantragen? BANSBACH hat die erforderliche Registrierung und betreut Sie im Antragsprozess – professionell und kompetent. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter https://www.bansbach-gmbh.de/ihr-weg-zur-ueberbrueckungshilfe. Sprechen Sie Ihren Mandatsverantwortlichen an oder kontaktieren Sie uns unter ueberbrueckungshilfe@bansbach-gmbh.de.