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Inzwischen wurde die Weiterführung der Überbrückungshilfen für die Monate September bis Dezember 2020 vereinbart. Dabei sollen die Zuschussbedingungen deutlich verbessert werden. Hintergrund ist, dass die bisherigen Bedingungen als zu restriktiv kritisiert wurden. Dies hat dazu geführt, dass bisher deutlich weniger Anträge als erwartet gestellt wurden. Eckpunkte der Verbesserungen sollen nun sein:
Der maximale Förderbetrag soll unverändert bis zu EUR 50.000,00 pro Monat betragen. Die Antragstellung soll unverändert online über einen registrierten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt erfolgen und ab Mitte Oktober 2020 möglich sein. Die Überbrückungshilfe wird gewährt, bis das Fördervolumen von EUR 25 Mrd. für dieses Programm ausgeschöpft ist. Im Moment ist nicht absehbar, wir die verbesserten Bedingungen die Nachfrage erhöhen werden. Vor diesem Hintergrund ist zu empfehlen, den Antrag möglichst zügig zu stellen, sobald das möglich ist. Sie sollten daher bereits jetzt prüfen, ob Sie mit den verbesserten Bedingungen Überbrückungshilfe beantragen können und sich ggf. auf die Antragstellung vorbereiten.
Bei Fragen zum Thema helfen wir Ihnen gerne weiter. Ihre Ansprechpartner:
Herr WP StB Tobias Geiler Tel.: +49 711 1646-742 E-Mail: tobias.geiler@bansbach-gmbh.de
Herr WP StB Thomas Schlißke Tel.: +49 761 15180-12 E-Mail: thomas.schlisske@bansbach-gmbh.de