Alles zu Corona
Für die vom November- und Dezember-Lockdown betroffenen Unternehmen und Soloselbständigen kann nach der Novemberhilfe nun auch Dezemberhilfe beantragt werden. Analog zur Novemberhilfe werden dabei 75% des Umsatzes im Dezember 2019 als pauschaler Betriebskostenzuschuss gewährt.
Bis zu TEUR 5 können direkt von den Betroffenen via ELSTER beantragt werden. Darüber hinaus hat die Antragstellung unverändert online über einen registrierten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt zu erfolgen. Frist für die Antragsstellung ist der 31. März 2021.
BANSBACH ist registriert und kann die Anträge auf der Onlineplattform einreichen. Unsere Experten betreuen Sie im Antragsprozess, identifizieren Optimierungsmöglichkeiten und führen die Antragsstellung durch – kompetent und professionell.
Sprechen Sie Ihren Mandatsbetreuer bei BANSBACH an oder kontaktieren Sie uns unter ueberbrueckungshilfe@bansbach-gmbh.de.