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  • Coronahilfen für Unternehmen: Neue Programme und Ankündigungen

Alles zu Corona

Coronahilfen für Unternehmen: Neue Programme und Ankündigungen

Zusammen mit dem Beschluss zum November-Lockdown wurden von der Bundesregierung weitere Unterstützungen für Unternehmen angekündigt. Dies ist zuerst die in Funk und Fernsehen häufig genannte „außerordentliche Wirtschaftshilfe“ für die direkt vom Lockdown betroffenen Unternehmen wie Restaurants, Veranstalter usw. Interessant sind jedoch auch die zwei weiteren angekündigten Maßnahmen:

1. außerordentliche Wirtschaftshilfe

Mit dieser sollen die vom November-Lockdown direkt betroffenen Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern pauschal 75% ihrer Umsätze im November des Vorjahres als Zuschuss erhalten. Auch größere Unternehmen sollen Zuschüsse erhalten. Hier sind allerdings noch keine konkreten Konditionen genannt worden, da hier zunächst noch die Einhaltung von EU-Vorgaben zu klären ist.

Die Anträge sollen über die Webplattform gestellt werden können, über die auch die Überbrückungshilfe beantragt wird. Die Bundesregierung verspricht eine „einfache und unbürokratische“ Handhabung. Auch Abschlagszahlungen wurden in Aussicht gestellt. Das genaue Prozedere ist im Moment noch nicht klar.

2. Überbrückungshilfe Phase 3

Die Überbrückungshilfe läuft derzeit in der Phase 2 und ermöglicht – je nach Höhe des Umsatzrückgangs im Vergleich zum Vorjahr – Zuschüsse von bis zu 90% zu den Fixkosten der Monate September bis Dezember 2020. Hier wurde eine dritte Phase mit einer Verlängerung für den Zeitraum Januar bis Juni 2021 angekündigt. Dabei sind auch „verbesserte Konditionen“ versprochen worden. Konkrete Eckdaten wurden noch nicht genannt.

3. KfW-Schnellkredit auch für Kleinstunternehmen

Die KfW-Schnellkredite wurden bereits zur ersten Corona-Welle eingeführt. Es handelt sich hier um zurückzuzahlende Darlehen, nicht um Zuschüsse. Das maximale Kreditvolumen beträgt TEUR 800, die Laufzeit 10 Jahre. Da hier die KfW 100% des Ausfallrisikos trägt, werden die Schnellkredite von den Hausbanken i.d.R. unkompliziert ausgezahlt. Darüber hinaus haben sie einen vergleichsweise moderaten Zinssatz von 3%. Voraussetzung für einen Schnellkredit ist allerdings u.a., dass das beantragende Unternehmen mehr als 10 Mitarbeitern beschäftigt.

Die Bundesregierung hat nun angekündigt, dass zukünftig auch Soloselbstständigen und Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern Schnellkredite gewährt werden sollen. Dabei soll der maximale Kreditbetrag bei TEUR 300 liegen.

Wir unterstützen Sie in allen Fragen der Corona-Förderinstrumente und Maßnahmen. Weitere Informationen zu den verschiedenen Förderinstrumenten finden Sie unserer Kurzübersicht, die wir regelmäßig aktualisieren. Wir informieren weiterhin über die aktuellen Entwicklungen.



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