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  • Coronavirus und legislative Maßnahmen auf europäischer Ebene

Alles zu Corona

Coronavirus und legislative Maßnahmen auf europäischer Ebene

Auch Europa muss auf COVID-19 reagieren. So wurden legislative Maßnahmen verabschiedet, Mitteilungen und Vorschläge herausgegeben. Auch insoweit werden wir Sie weiter auf dem Laufenden halten.

1) Zwei neue Verordnungen: Spielraum in Beihilfevorschriften zur Unterstützung der Wirtschaft erweitert

Die Europäische Kommission nahm am 19. März 2020 einen befristeten Rahmen an, der es den Mitgliedstaaten ermöglicht, den in den Beihilfevorschriften vorgesehenen Spielraum in vollem Umfang zu nutzen. Ziel ist es, die Wirtschaft infolge der Ausbreitung von COVID-19 zu unterstützen.

Der befristete Rahmen sieht fünf Arten von Beihilfen vor –

  • direkte Zuschüsse (oder Steuervorteile) für Unternehmen von bis zu EUR 800.000,00
  • staatliche Garantien für Bankdarlehen
  • öffentliche und private Darlehen mit vergünstigten Zinssätzen
  • Unterstützung von Unternehmen über die bestehenden Darlehenskapazitäten der Banken
  • kurzfristige Exportkreditversicherungen –

und basiert auf zwei Verordnungen:
► Verordnung über die Investitionsinitiative zur Bewältigung der Coronavirus-Krise

und

► Verordnung zur Ausweitung des Anwendungsbereichs des EU-Solidaritätsfonds

 

Mit der Investitionsinitiative sollen EUR 37 Mrd. aus den verfügbaren EU-Mitteln so schnell wie möglich an die von der Coronavirus-Pandemie am stärksten betroffenen Bürgerinnen und Bürger, Regionen und Länder weitergeleitet werden. Die Mittel werden an die Gesundheitssysteme, KMU, in die Arbeitsmärkte und andere gefährdete Wirtschaftsbereiche der EU-Mitgliedsstaaten geleitet (angenommen durch das Europäische Parlament am 26. März 2020 und durch den Rat am 30. März 2020).

Mit der Ausweitung des Solidaritätsfonds werden den europäischen Ländern bis zu EUR 800 Mio. zur Verfügung gestellt. Die im Rahmen des Fonds zuschussfähigen Maßnahmen werden auf folgende Bereiche ausgeweitet: Die Unterstützung im Falle einer Notlage größeren Ausmaßes im Bereich der öffentlichen Gesundheit, einschließlich medizinischer Hilfe sowie Maßnahmen zur Prävention, Überwachung oder Bekämpfung der Ausbreitung von Krankheiten (angenommen durch das Europäische Parlament am 26. März 2020 und durch den Rat am 30. März 2020).

 

2) Mitteilungen und Vorschläge der Europäischen Kommission

Folgende Mitteilungen wurden von der Europäischen Kommission im Zusammenhang mit dem Coronavirus veröffentlicht:

► Europäisches Instrument für Kurzarbeit (temporary support to mitigate unemployment risks in an emergency – SURE)

Die Europäische Kommission hat dem Rat am 2. April 2020 ein mit EUR 100 Mrd. ausgestattetes Solidaritätsinstrument vorgeschlagen. Das neue Instrument mit Namen SURE soll sicherstellen, dass Arbeitskräfte bei Kurzarbeit ihr Einkommen nicht verlieren und Unternehmen die Krise überstehen. Inhaltlich betrifft das Instrument Darlehen an die Europäischen Mitgliedsstaaten, die zur finanziellen Unterstützung von Arbeitskräften und zur Verhinderung von Entlassungen benötigt werden. SURE soll Kurzarbeitsregelungen und ähnliche Maßnahmen unterstützen, mit denen die Mitgliedsstaaten Arbeitsplätze sichern und Arbeitskräfte sowie Selbstständige vor Einkommensverlusten schützen.

► Koordinierte Strategie für die Zeit nach der Krise

In den gemeinsamen Schlussfolgerungen des Rates vom 26. März 2020 beauftragen die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Mitgliedstaaten die Kommission mit der Ausarbeitung einer koordinierten Strategie für die Zeit nach der Krise und eines Erholungsplans mit entsprechenden Investitionen.

► Implementierung der Leitlinien zum Grenzmanagement

Alle einschlägigen Grenzkontrollmaßnahmen sollen auf EU-Ebene abgestimmt werden, um widersprüchliche Grenzkontrollpraktiken zu vermeiden und zu gewährleisten, dass Maßnahmen auf einer soliden wissenschaftlichen Grundlage und nach den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit getroffen werden.

► Aktivierung der Austrittsklausel aus dem Stabilitäts- und Wachstumspakt

Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, im Rahmen ihrer Strategie zur Reaktion auf die Coronavirus-Pandemie die allgemeine Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts (SWP) zu aktivieren. Sobald der Rat die Aktivierung der Klausel gebilligt hat, können die Mitgliedstaaten mit ihren Maßnahmen zur Krisenreaktion vorübergehend von den haushaltspolitischen Anforderungen im europäischen fiskalpolitischen Rahmen abweichen. Damit erhofft sich die Europäische Kommission mehr Flexibilität im Rahmen der EU-Haushaltsvorschriften.

► Koordinierte ökonomische Reaktion auf den Ausbruch von COVID

Die Europäische Kommission hat, insbesondere mit Blick auf Handel und Industrie, eine Mitteilung zur ökonomischen Reaktion auf den Ausbruch von COVID-19 veröffentlicht. Sie beinhaltet vor allem Leitlinien für die Mitgliedstaaten zur Aufrechterhaltung von Versorgung und Binnenmarkt.

► Vorschlag für eine vorübergehende Beschränkung des nicht notwendigen Reiseverkehrs in die EU

Die Mitglieder des Schengen-Raums haben den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine vorübergehende Beschränkung des nicht notwendigen Reiseverkehrs in die EU angenommen, der eine Schließung der Außengrenzen des Hoheitsgebiets für einen Zeitraum von mindestens 30 Tagen vorsieht.

3) Vereinbarungen auf europäischer Ebene

► Nutzung von Mobilfunkdaten durch die Europäische Kommission im Zusammenhang mit COVID-19

Acht Europäische Telefonkonzerne haben sich laut Angaben des Branchenverbandes der Mobilfunkunternehmen (Global System for Mobile Communications Association – GSMA) gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters am 25. März 2020 geeinigt, der Europäischen Kommission Mobilfunkdaten (Standortdaten) zur Verfügung stellen zu wollen, die sie im Rahmen ihrer Maßnahmen im Kampf gegen das Virus COVID-19 anonymisiert auswerten will.



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