BANSBACH GmbH - Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft-logo
  • Unternehmen
    • Unternehmen
    • Unser Unternehmen
    • Gruppe
    • Team
    • Nachhaltigkeitsmanagement
  • Kompetenzen
    • Kompetenzen
    • Corporate Finance
      • Corporate Finance
      • Mergers & Acquisitions Begleitung
      • Due Diligence Begleitung
      • Bewertung einzelner Vermögensgegenstände
      • Indikative Bewertungen für Unternehmen und Unternehmensteile
      • Unternehmensbewertung
      • Gerichts- und Schiedsgutachten
      • Fairness Opinions nach IDW S 8
      • Bewertungen aus steuerlichen Anlässen, für Erb- und Nachfolgeregelung und Abfindungen im Familienrecht
      • Kaufpreisallokation – Purchase Price Allocations
    • Ganzheitliche Beratung
      • Ganzheitliche Beratung
      • Beratung gemeinnütziger Organisationen
      • Existenzgründung
      • Family-Office
      • Mitarbeiterbeteiligungsmodelle
      • Restrukturierung und Sanierungskonzepte
      • Testamentsvollstreckung
    • IT-Prüfung und IT-Beratung
      • IT-Prüfung und IT-Beratung
      • Analyse von Massendaten
      • Beratung bei der Auslagerung von IT-Systemen (Outsourcing)
      • Beratung bei der Auswahl von IT-Systemen
      • Beratung für die Einhaltung von steuerlichen Anforderungen (GoBD)
      • Beratung und Unterstützung bei der Erstellung von Verfahrensdokumentationen
      • Prüfung von Softwareprodukten
    • Rechnungs- und Personalwesen
    • Rechnungslegung
      • Rechnungslegung
      • Accounting Manuals
      • Erstellung von Jahresabschlüssen
      • Erstellung von Konzernabschlüssen
      • Erstellung von Zwischenabschlüssen
      • Offenlegung von Jahresabschlüssen
      • Rechnungslegung nach HGB und IFRS
      • Rechnungslegung nach speziellen Buchführungsverordnungen
      • Stellungnahmen zu Fragen der Rechnungslegung
    • Rechtsberatung
      • Rechtsberatung
      • Erbrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Schiedsverfahren
      • Unternehmensnachfolge
      • Wirtschaftsstrafrecht
    • Steuerberatung
      • Steuerberatung
      • Beratung und Vertretung in Steuerstrafverfahren
      • Internationale Steuerberatung
      • Lohnsteuer- und Sozialversicherung
      • Steuerliche Gestaltungs- und Umstrukturierungsberatung
      • Umsatzsteuer
      • Umsatzsteuer für die öffentliche Hand
      • Verrechnungspreise
      • Nachfolgeplanung
      • Zölle und Verbrauchsteuern
    • Unternehmensberatung
      • Unternehmensberatung
      • Accounting
      • Controlling & Performance Management
      • Corporate Finance
      • Corporate Governance & Interne Revision
      • Organisation & Prozesse
      • Restrukturierung & Sanierung
      • Strategische Initiative & Beratung
      • Working Capital & Liquidationsmanagement
    • Wirtschaftsprüfung
      • Wirtschaftsprüfung
      • Konzern- und Jahresabschlussprüfungen
      • Prüfungen bei Umstrukturierungen
      • Prüferische Durchsichten von Finanzinformationen
      • Financial Due Diligence
      • Forensische Prüfungen
      • Prüfung betrieblicher Abläufe und interner Kontrollsysteme
      • Prüfungen bei spezifischen regulatorischen oder Branchen-Anforderungen
      • Prüfungen nach Verpackungsgesetz
      • Prüfungen nach Verpackungsgesetz
      • Externe Qualitätskontrolle
      • Gutachten / Gutachterliche Stellungnahmen
  • International
  • Aktuelles
    • Aktuelles
    • Events und Veranstaltungen
    • Neues von BANSBACH
    • BANSBACH-Blog
    • Alles zu Corona
    • BANSBACH Newsletter
    • News
    • Downloads / Service
  • Karriere
    • Karriere
    • Aktuelle Stellenangebote
    • Arbeiten bei BANSBACH
    • Bewerbungsprozess
    • So arbeiten wir
  • Kontakt
  • EN
  • Kreston Logo farbig
BANSBACH Fußzeilen - Logo weiss
Kreston Logo farbig
  • Unternehmen
    • Unternehmen
    • Unser Unternehmen
    • Gruppe
    • Team
  • Kompetenzen
    • Kompetenzen
    • Unsere Kompetenzen
    • Wirtschaftsprüfung
    • Steuerberatung
    • Corporate Finance
    • Unternehmensberatung
    • Rechnungs- und Personalwesen
    • Rechtsberatung
    • Rechnungslegung
    • IT-Prüfung und IT-Beratung
    • Ganzheitliche Beratung
  • International
  • Aktuelles
    • Aktuelles
    • Übersicht
    • Events und Veranstaltungen
    • Neues von BANSBACH
    • BANSBACH-Blog
    • Alles zu Corona
    • BANSBACH Newsletter
    • News
    • Downloads / Service
  • Karriere
    • Karriere
    • Aktuelle Stellenangebote
    • Arbeiten bei BANSBACH
    • Bewerbungsprozess
    • So arbeiten wir
  • Kontakt
Ihre Auswahlmöglichkeiten
Sprache Deutsch
  • Home
  • -
  • Aktuelles
  • -
  • Alles zu Corona
  • -
  • Erneuter erleichterter Zugang zu Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen

Alles zu Corona

Erneuter erleichterter Zugang zu Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen

Aktuell empfiehlt der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) den Krankenkassen, den von dem Teil-Lockdown betroffenen Betrieben eine (erneute) Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen für die Ist-Monate November und Dezember 2020 sowie Januar, Februar, März, April, Mai und Juni 2021 anzubieten.

Voraussetzung hierfür ist weiterhin, dass vorrangig die bereitgestellten Wirtschaftshilfen einschließlich des Kurzarbeitergeldes genutzt werden. Entsprechende Anträge sind vor dem Stundungsantrag zu stellen.

Die Stundungen für die Monate Januar bis Juni 2021 können längstens bis zum Fälligkeitstag für die Beiträge des Monats Juli 2021 (gemäß § 23 Abs. 1 SGB IV der 28. Juli 2021) gewährt werden. Dabei wird davon ausgegangen, dass die angekündigten Wirtschaftshilfen den betroffenen Unternehmen kurzfristig zufließen.

Die Pressemitteilung des GKV Spitzenverbandes ist verfügbar unter https://www.gkv-spitzenverband.de/gkv_spitzenverband/presse/fokus/fokus_corona.jsp

Die Möglichkeit einer Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen ist in § 76 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB IV geregelt. Danach dürfen Ansprüche auf den Gesamtsozialversicherungsbeitrag auf Antrag gestundet werden, wenn die sofortige Einziehung mit erheblichen Härten für das Unternehmen verbunden wäre. Eine erhebliche Härte für das Unternehmen ist gegeben, wenn es sich aufgrund ungünstiger wirtschaftlicher Verhältnisse vorübergehend in ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten befindet oder im Falle der sofortigen Einziehung der fälligen Sozialversicherungsabgaben in diese geraten würde. Eine erhebliche Härte soll nach dem Rundschreiben des GKV bspw. vorliegen, wenn der Beitragsschuldner erhebliche Umsatzeinbußen oder Arbeitsausfälle auf Grund der Covid-19 Pandemie erlitten hat.

Eine Stundung ist ausgeschlossen, wenn eine Gefährdung des Anspruches eintreten würde. Das ist der Fall, wenn die Zahlungsschwierigkeiten nicht nur vorübergehend sind oder eine Überschuldung in absehbarer Zeit offensichtlich nicht abgebaut werden kann.

Über den Stundungsantrag entscheidet die Krankenkasse als zuständige Einzugsstelle nach pflichtgemäßem Ermessen.

Weitere Informationen sowie ein Vordruck für den Antrag auf Stundung finden sich auf den Internetseiten des GKV Spitzenverbandes unter dem Punkt „Sozialversicherungsbeiträge“ unter https://www.gkv-spitzenverband.de/gkv_spitzenverband/presse/fokus/fokus_corona.jsp.



Zurück zur Übersicht
BANSBACH Fußzeilen - Logo weiss
Standorte
  • Stuttgart
  • Baden-Baden
  • Balingen
  • Dresden
  • Frankfurt
  • Freiburg
  • Jena
  • Leipzig
  • München
  • Überlingen
Quicklinks
  • Nachhaltigkeitsmanagement
  • Downloads
  • Transparenzbericht
  • Qualitätssicherung
  • Auftragsbedingungen
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Pflichtinfos für Bewerber
  • EN
BANSBACH-Newsletter

Abonnieren Sie hier unseren Kanzlei-Newsletter und erhalten Sie immer die neuesten Informationen aus Steuern und Recht.

Folgen Sie uns auf unseren Social Media Kanälen:

© BANSBACH 2023