BANSBACH GmbH - Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft-logo
  • Unternehmen
    • Unternehmen
    • Unser Unternehmen
    • Gruppe
    • Team
    • Nachhaltigkeitsmanagement
  • Kompetenzen
    • Kompetenzen
    • Corporate Finance
      • Corporate Finance
      • Mergers & Acquisitions Begleitung
      • Due Diligence Begleitung
      • Bewertung einzelner Vermögensgegenstände
      • Indikative Bewertungen für Unternehmen und Unternehmensteile
      • Unternehmensbewertung
      • Gerichts- und Schiedsgutachten
      • Fairness Opinions nach IDW S 8
      • Bewertungen aus steuerlichen Anlässen, für Erb- und Nachfolgeregelung und Abfindungen im Familienrecht
      • Kaufpreisallokation – Purchase Price Allocations
    • Ganzheitliche Beratung
      • Ganzheitliche Beratung
      • Beratung gemeinnütziger Organisationen
      • Existenzgründung
      • Family-Office
      • Mitarbeiterbeteiligungsmodelle
      • Restrukturierung und Sanierungskonzepte
      • Testamentsvollstreckung
    • IT-Prüfung und IT-Beratung
      • IT-Prüfung und IT-Beratung
      • Analyse von Massendaten
      • Beratung bei der Auslagerung von IT-Systemen (Outsourcing)
      • Beratung bei der Auswahl von IT-Systemen
      • Beratung für die Einhaltung von steuerlichen Anforderungen (GoBD)
      • Beratung und Unterstützung bei der Erstellung von Verfahrensdokumentationen
      • Prüfung von Softwareprodukten
    • Rechnungs- und Personalwesen
    • Rechnungslegung
      • Rechnungslegung
      • Accounting Manuals
      • Erstellung von Jahresabschlüssen
      • Erstellung von Konzernabschlüssen
      • Erstellung von Zwischenabschlüssen
      • Offenlegung von Jahresabschlüssen
      • Rechnungslegung nach HGB und IFRS
      • Rechnungslegung nach speziellen Buchführungsverordnungen
      • Stellungnahmen zu Fragen der Rechnungslegung
    • Rechtsberatung
      • Rechtsberatung
      • Erbrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Schiedsverfahren
      • Unternehmensnachfolge
      • Wirtschaftsstrafrecht
    • Steuerberatung
      • Steuerberatung
      • Beratung und Vertretung in Steuerstrafverfahren
      • Internationale Steuerberatung
      • Lohnsteuer- und Sozialversicherung
      • Steuerliche Gestaltungs- und Umstrukturierungsberatung
      • Umsatzsteuer
      • Umsatzsteuer für die öffentliche Hand
      • Verrechnungspreise
      • Nachfolgeplanung
      • Zölle und Verbrauchsteuern
    • Unternehmensberatung
      • Unternehmensberatung
      • Accounting
      • Controlling & Performance Management
      • Corporate Finance
      • Corporate Governance & Interne Revision
      • Organisation & Prozesse
      • Restrukturierung & Sanierung
      • Strategische Initiative & Beratung
      • Working Capital & Liquidationsmanagement
    • Wirtschaftsprüfung
      • Wirtschaftsprüfung
      • Konzern- und Jahresabschlussprüfungen
      • Prüfungen bei Umstrukturierungen
      • Prüferische Durchsichten von Finanzinformationen
      • Financial Due Diligence
      • Forensische Prüfungen
      • Prüfung betrieblicher Abläufe und interner Kontrollsysteme
      • Prüfungen bei spezifischen regulatorischen oder Branchen-Anforderungen
      • Prüfungen nach Verpackungsgesetz
      • Prüfungen nach Verpackungsgesetz
      • Externe Qualitätskontrolle
      • Gutachten / Gutachterliche Stellungnahmen
  • International
  • Aktuelles
    • Aktuelles
    • Events und Veranstaltungen
    • Neues von BANSBACH
    • BANSBACH-Blog
    • Alles zu Corona
    • BANSBACH Newsletter
    • News
    • Downloads / Service
  • Karriere
    • Karriere
    • Aktuelle Stellenangebote
    • Arbeiten bei BANSBACH
    • Bewerbungsprozess
    • So arbeiten wir
  • Kontakt
  • EN
  • Kreston Logo farbig
BANSBACH Fußzeilen - Logo weiss
Kreston Logo farbig
  • Unternehmen
    • Unternehmen
    • Unser Unternehmen
    • Gruppe
    • Team
  • Kompetenzen
    • Kompetenzen
    • Unsere Kompetenzen
    • Wirtschaftsprüfung
    • Steuerberatung
    • Corporate Finance
    • Unternehmensberatung
    • Rechnungs- und Personalwesen
    • Rechtsberatung
    • Rechnungslegung
    • IT-Prüfung und IT-Beratung
    • Ganzheitliche Beratung
  • International
  • Aktuelles
    • Aktuelles
    • Übersicht
    • Events und Veranstaltungen
    • Neues von BANSBACH
    • BANSBACH-Blog
    • Alles zu Corona
    • BANSBACH Newsletter
    • News
    • Downloads / Service
  • Karriere
    • Karriere
    • Aktuelle Stellenangebote
    • Arbeiten bei BANSBACH
    • Bewerbungsprozess
    • So arbeiten wir
  • Kontakt
Ihre Auswahlmöglichkeiten
Sprache Deutsch
  • Home
  • -
  • Aktuelles
  • -
  • Alles zu Corona
  • -
  • Informationen der Bundesagentur für Arbeit zur Vorbereitung der Kurzarbeitergeldprüfung

Alles zu Corona

Informationen der Bundesagentur für Arbeit zur Vorbereitung der Kurzarbeitergeldprüfung

Betriebe, die aufgrund der Corona-Pandemie Kurzarbeitergeld in Anspruch nehmen, erhalten in den nächsten Tagen ein Informationsschreiben der Bundesagentur für Arbeit zum Prozess der Abschlussprüfung von Kurzarbeitergeld. Dieses Schreiben dient ausschließlich zur Information. Die örtlichen Arbeitsagenturen werden auf die betroffenen Betriebe zugehen, sobald ein Zeitpunkt der Abschlussprüfung feststeht. Auch wenn das Ende der Corona-Krise und somit der Kurzarbeit noch nicht absehbar ist, können sich Betriebe jetzt schon auf die abschließende Prüfung von Kurzarbeitergeld einstellen und die entsprechenden Unterlagen bereithalten.

Für alle Kalendermonate, in denen ein Betrieb Kurzarbeitergeld zunächst vorläufig erhalten hat, entscheidet die Bundesagentur für Arbeit abschließend über die Ansprüche auf Kurzarbeitergeld und die Höhe der Leistungen. Falls ein Betrieb zu viel Kurzarbeitergeld erhalten haben sollte, muss er die Differenz zurückzahlen.

Was genau geprüft wird, hängt immer vom Einzelfall ab, allgemein listet die Bundesagentur für Arbeit in ihrem Schreiben folgende zur abschließenden Prüfung von Kurzarbeitergeld benötigten Unterlagen auf. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Im Einzelfall können weitere Unterlagen angefordert werden.

Für jeden Kalendermonat, für den die Bundesagentur für Arbeit Kurzarbeitergeld und Sozialversicherungsbeiträge erstattet hat, sollten für jede/n Bezieher/in von Kurzarbeitergeld diese Unterlagen bereitgehalten werden:

  • Lohnkonto
  • Arbeitszeitnachweis
  • Auszahlungsnachweise
  • Entgeltabrechnungen

Daneben werden Unterlagen zu den rechtlichen Grundlagen der Arbeitsentgeltansprüche und der Vereinbarung der Kurzarbeit geprüft. Dies sind vor allem:

  • Arbeitsverträge der Bezieherinnen und Bezieher von Kurzarbeitergeld
  • für den Betrieb maßgebliche Tarifverträge
  • Einzelvereinbarungen mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern oder
  • Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat über die Einführung von Kurzarbeit

Auch der Umfang des Arbeitsausfalles kann Gegenstand der Abschlussprüfung sein. Hierfür prüft die Bundesagentur für Arbeit insbesondere:

  • ergriffene Maßnahmen zur Vermeidung oder Reduzierung der Kurzarbeit (z.B. Nutzung von Arbeitszeitkonten, Einbringung von Resturlaubsansprüchen)
  • Auftragsbücher
  • betriebswirtschaftliche Auswertungen


Zurück zur Übersicht
BANSBACH Fußzeilen - Logo weiss
Standorte
  • Stuttgart
  • Baden-Baden
  • Balingen
  • Dresden
  • Frankfurt
  • Freiburg
  • Jena
  • Leipzig
  • München
  • Überlingen
Quicklinks
  • Nachhaltigkeitsmanagement
  • Downloads
  • Transparenzbericht
  • Qualitätssicherung
  • Auftragsbedingungen
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Pflichtinfos für Bewerber
  • EN
BANSBACH-Newsletter

Abonnieren Sie hier unseren Kanzlei-Newsletter und erhalten Sie immer die neuesten Informationen aus Steuern und Recht.

Folgen Sie uns auf unseren Social Media Kanälen:

© BANSBACH 2023