Alles zu Corona
Betriebe, die aufgrund der Corona-Pandemie Kurzarbeitergeld in Anspruch nehmen, erhalten in den nächsten Tagen ein Informationsschreiben der Bundesagentur für Arbeit zum Prozess der Abschlussprüfung von Kurzarbeitergeld. Dieses Schreiben dient ausschließlich zur Information. Die örtlichen Arbeitsagenturen werden auf die betroffenen Betriebe zugehen, sobald ein Zeitpunkt der Abschlussprüfung feststeht. Auch wenn das Ende der Corona-Krise und somit der Kurzarbeit noch nicht absehbar ist, können sich Betriebe jetzt schon auf die abschließende Prüfung von Kurzarbeitergeld einstellen und die entsprechenden Unterlagen bereithalten.
Für alle Kalendermonate, in denen ein Betrieb Kurzarbeitergeld zunächst vorläufig erhalten hat, entscheidet die Bundesagentur für Arbeit abschließend über die Ansprüche auf Kurzarbeitergeld und die Höhe der Leistungen. Falls ein Betrieb zu viel Kurzarbeitergeld erhalten haben sollte, muss er die Differenz zurückzahlen.
Was genau geprüft wird, hängt immer vom Einzelfall ab, allgemein listet die Bundesagentur für Arbeit in ihrem Schreiben folgende zur abschließenden Prüfung von Kurzarbeitergeld benötigten Unterlagen auf. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Im Einzelfall können weitere Unterlagen angefordert werden.
Für jeden Kalendermonat, für den die Bundesagentur für Arbeit Kurzarbeitergeld und Sozialversicherungsbeiträge erstattet hat, sollten für jede/n Bezieher/in von Kurzarbeitergeld diese Unterlagen bereitgehalten werden:
Daneben werden Unterlagen zu den rechtlichen Grundlagen der Arbeitsentgeltansprüche und der Vereinbarung der Kurzarbeit geprüft. Dies sind vor allem:
Auch der Umfang des Arbeitsausfalles kann Gegenstand der Abschlussprüfung sein. Hierfür prüft die Bundesagentur für Arbeit insbesondere: