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  • KfW-Corona-Kredite – Erleichterungen für KMU sollen kommen

Alles zu Corona

KfW-Corona-Kredite – Erleichterungen für KMU sollen kommen

Für die bisherigen KfW-Corona-Förderkredite wurde in den letzten Tagen zunehmend deutlich, dass sich der Kreditvergabeprozess länger als gewünscht hinzieht. Hintergrund ist, dass den Hausbanken für die Kreditvergabe insbesondere die Kapitaldienstfähigkeit in 2019 (vor der Krise) als auch prognostiziert nach der Krise darzustellen ist. Diese Anforderungen gelten auch bei Risikoübernahme von bis zu 90% durch die KfW. Es stellt viele Unternehmen vor Herausforderungen, die dafür notwendigen Liquiditätsplanungen zu erarbeiten und den Banken ausreichend transparent zu erläutern. Angesichts der aktuellen Unsicherheiten zeigen sich die Banken teilweise zurückhaltend in der Kreditvergabe.

Aufgrund dessen haben sich die Sorgen immer mehr verstärkt, dass die Liquidität aus diesen Förderkrediten zu spät oder gar nicht bei den Unternehmen ankommt. Als Gegenmaßnahme wurde von der Bundesregierung am 06.04.2020 ein Programm für „KfW-Schnellkredite“ für mittelständische Unternehmen beschlossen. Die KfW soll hier 100% der Risiken übernehmen. Eine Risikoprüfung soll weder durch die Hausbank noch durch die KfW vorgenommen werden. Dies soll den rechtzeitigen Liquiditätszufluss bei den Unternehmen sicherstellen.

Als Voraussetzungen sind bisher genannt:

  • das Unternehmen hat 11 bis 249 Mitarbeiter
  • das Unternehmen ist mindestens seit Januar 2019 am Markt
  • das Unternehmen hat in 2019 oder im Durchschnitt der letzten drei Jahre einen Gewinn erzielt

Unternehmen können dann Kredite mit folgenden Eckdaten erhalten:

  • maximaler Kreditbetrag:
    • bis zu drei Monatsumsätze des Jahres 2019
    • Unternehmen bis 50 Mitarbeiter: max. TEUR 500
    • Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern: max. TEUR 800
  • verwendbar für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel)
  • Zinssatz: 3%
  • Laufzeit: 10 Jahre

Das Programm muss noch von der EU genehmigt werden. Anschließend soll kurzfristig eine Antragstellung ermöglicht werden. Es ist damit zu rechnen, dass in diesem Zuge auch die Eckdaten noch weiter konkretisiert werden.

Sie als Unternehmen sollten jetzt diese Option prüfen, wenn Corona-bedingter Liquiditätsbedarf besteht. Die Vorteile dieses Programms sind der Verzicht auf eine umfangreiche Kreditprüfung und die vergleichsweise lange Laufzeit von 10 Jahren. Nachteilig ist u.U. das begrenzte Volumen. Es ist noch nicht bekannt, ob andere KfW-Corona-Programme zusammen mit dieser Förderung kumuliert in Anspruch genommen werden können. Darüber hinaus stellt diese Maßnahme zusätzliche Verschuldung dar, welche in die Prüfung der Kapitaldienstfähigkeit einbezogen wird, wenn weitere KfW-Förderkredite beantragt werden.

Bei Fragen steht Ihnen Ihre persönlichen Ansprechpartner bei BANSBACH jederzeit zur Verfügung.

Zentrale Ansprechpartner:

Tobias Geiler
Gänsheidestraße 67-74
70184 Stuttgart
Tel.: +49 711 1646-742
E-Mail: tobias.geiler@bansbach-gmbh.de

Jobst Bartmer
Gänsheidestraße 67-74
70184 Stuttgart
Tel.: +49 711 1646-735
E-Mail: jobst.bartmer@bansbach-gmbh.de

Stefan Neininger
Heinrich-von-Stephan-Straße 17
79100 Freiburg
Tel.: +49 761 15180-14
E-Mail: stefan.neininger@bansbach-gmbh.de



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