Alles zu Corona
Für die bisherigen KfW-Corona-Förderkredite wurde in den letzten Tagen zunehmend deutlich, dass sich der Kreditvergabeprozess länger als gewünscht hinzieht. Hintergrund ist, dass den Hausbanken für die Kreditvergabe insbesondere die Kapitaldienstfähigkeit in 2019 (vor der Krise) als auch prognostiziert nach der Krise darzustellen ist. Diese Anforderungen gelten auch bei Risikoübernahme von bis zu 90% durch die KfW. Es stellt viele Unternehmen vor Herausforderungen, die dafür notwendigen Liquiditätsplanungen zu erarbeiten und den Banken ausreichend transparent zu erläutern. Angesichts der aktuellen Unsicherheiten zeigen sich die Banken teilweise zurückhaltend in der Kreditvergabe.
Aufgrund dessen haben sich die Sorgen immer mehr verstärkt, dass die Liquidität aus diesen Förderkrediten zu spät oder gar nicht bei den Unternehmen ankommt. Als Gegenmaßnahme wurde von der Bundesregierung am 06.04.2020 ein Programm für „KfW-Schnellkredite“ für mittelständische Unternehmen beschlossen. Die KfW soll hier 100% der Risiken übernehmen. Eine Risikoprüfung soll weder durch die Hausbank noch durch die KfW vorgenommen werden. Dies soll den rechtzeitigen Liquiditätszufluss bei den Unternehmen sicherstellen.
Als Voraussetzungen sind bisher genannt:
Unternehmen können dann Kredite mit folgenden Eckdaten erhalten:
Das Programm muss noch von der EU genehmigt werden. Anschließend soll kurzfristig eine Antragstellung ermöglicht werden. Es ist damit zu rechnen, dass in diesem Zuge auch die Eckdaten noch weiter konkretisiert werden.
Sie als Unternehmen sollten jetzt diese Option prüfen, wenn Corona-bedingter Liquiditätsbedarf besteht. Die Vorteile dieses Programms sind der Verzicht auf eine umfangreiche Kreditprüfung und die vergleichsweise lange Laufzeit von 10 Jahren. Nachteilig ist u.U. das begrenzte Volumen. Es ist noch nicht bekannt, ob andere KfW-Corona-Programme zusammen mit dieser Förderung kumuliert in Anspruch genommen werden können. Darüber hinaus stellt diese Maßnahme zusätzliche Verschuldung dar, welche in die Prüfung der Kapitaldienstfähigkeit einbezogen wird, wenn weitere KfW-Förderkredite beantragt werden.
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