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Novellierung des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) beschlossen

Das Bundeskabinett hat am 8. April 2020 den von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier vorgelegten Gesetzesentwurf zur Novellierung des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) beschlossen und damit den Weg für das parlamentarische Verfahren freigemacht.

Die Novelle passt die Regelungen insbesondere an die im April 2019 in Kraft getretene EU-Verordnung zur Schaffung eines Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der EU (EU-Screening-Verordnung) an. Mit dem Maßstab der „voraussichtlichen Beeinträchtigung“ der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit kann die Bundesregierung kritische Unternehmenserwerbe vorausschauender prüfen. Neben den Auswirkungen eines Erwerbs in Deutschland rücken künftig auch Auswirkungen auf andere EU-Mitgliedstaaten sowie auf EU-Programme und -Projekte stärker in den Fokus der Prüfung. Darüber hinaus wird zukünftig jeder meldepflichtige Erwerb für die Dauer der Prüfung schwebend unwirksam. Die neu eingeführten strafbewehrten Handlungsverbote verhindern, dass die Erwerbsbeteiligten während der laufenden Prüfung vollendete Tatsachen schaffen und die Ziele der Investitionsprüfung unterlaufen.

Zudem wird im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) eine „Nationale Kontaktstelle“ für den durch die EU-Screening-Verordnung geschaffenen Kooperationsmechanismus eingerichtet. Der europaweite Austausch von Informationen und die koordinierte Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten und der EU-Kommission erhöhen die Transparenz und gewährleisten einen besseren Schutz vor kritischen Firmenübernahmen.

Die Novellierung des AWG ist der erste Schritt zur Überarbeitung des deutschen Investitionsprüfungsrechts. Das BMWi wird darüber hinaus in Kürze ergänzende Vorschläge zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) vorlegen. Darin werden Technologien definiert, die zu den „kritischen Infrastrukturen“ gehören. Neben Künstlicher Intelligenz, Robotik, Halbleiter, Bio- und Quantentechnologie könnte im Zuge der Corona-Krise die Meldepflicht auf Unternehmen aus dem Gesundheitssektor ausgeweitet werden.

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/erstes-gesetz-zur-aenderung-des-aussenwirtschaftsgesetzes-gesetzentwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=4



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