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Alles zu Corona

Wichtige Bescheinigungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise

Die IHK Region Stuttgart weist auf diverse Bescheinigungen hin, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie erforderlich bzw. nützlich sein können:

  • Bescheinigungen im Zusammenhang mit Höherer Gewalt (Force Majeure)
  • Bescheinigungen zur Systemrelevanz/kritische Infrastruktur (Baden-Württemberg)
  • Bescheinigungen für ausländische Lieferanten

Zu den Bescheinigungen wird überblicksartig wie folgt ausgeführt:

Bescheinigungen im Zusammenhang mit Höherer Gewalt (Force Majeure)
Im Zusammenhang mit der Corona-Krise wird die Erfüllung vieler Verträge schwierig bis unmöglich. In zahlreichen Verträgen ist eine Klausel zu Höherer Gewalt vorgesehen. Häufig sind Bestätigungen Dritter im Rahmen dieser vertraglichen Vereinbarungen vorgesehen. Die jeweiligen Vorschriften sind länderspezifisch.

Die IHK kann in Form sog. Tatsachenbescheinigungen unterstützen. Dabei bescheinigt sie entweder objektive allgemeine oder unternehmensspezifische individuelle Rahmenbedingungen. Nicht möglich ist die Bescheinigung von Schlussfolgerungen, also ob tatsächlich Höhere Gewalt vorliegt. Die IHK kann also beispielsweise bestätigen, dass die Produktion eines Unternehmens aufgrund bestimmter Gründe ruht, nicht aber dass dies zu einer Lieferverzögerung aufgrund Höherer Gewalt führt. Die allgemeine Bescheinigung erstellt die IHK in Form einer IHK-Pandemiebescheinigung. Die individuelle Bescheinigung erfolgt durch die IHK auf dem Dokument des Unternehmens, in dem dieses die unternehmensspezifischen Sachverhalte schildert. Hierzu benötigt die IHK unter Umständen zusätzliche Informationen und Nachweise.

Bescheinigungen zur Systemrelevanz/kritische Infrastruktur (Baden-Württemberg)
Unternehmen, die im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig sind (KRITIS), können dies bestätigt bekommen. In Baden-Württemberg stellen die jeweiligen Ortspolizeibehörden, das sind die Gemeindeverwaltungen, entsprechende Bescheinigungen aus. Einzelheiten und Branchen finden sich in einer Veröffentlichung des Landes. Mit diesen Bescheinigungen könnten die jeweiligen Unternehmen auch im Rahmen einer vollständigen Einstellung wirtschaftlicher Tätigkeit weiter produzieren. Es besteht keine Notwendigkeit für eine derartige Bescheinigung, die Möglichkeit wurde präventiv geschaffen. Unternehmen, die eine derartige Bescheinigung erhalten, können ihrerseits Bescheinigungen für ihre wesentlichen unmittelbaren und mittelbaren Zulieferer und Dienstleister ausstellen.

Bescheinigungen für ausländische Lieferanten
Ausländische Lieferanten benötigen gelegentlich eine Bestätigung, dass ihre deutschen Kunden in bestimmten Branchen tätig sind oder systemrelevant sind. Das ist insbesondere bei italienischen Lieferanten der Fall. Häufig reichen Eigenerklärungen des deutschen Unternehmens aus, ergänzt um die EU-weit gültige Branchenklassifikation NACE. Informationen zum eigenen NACE-Code erhalten Mitgliedsunternehmen von der IHK-Firmenauskunft. Es kann auch eine Mitgliedsbescheinigung, auf Wunsch ergänzt um den NACE-Code, erstellt werden.

Weitere Hinweise in diesem Zusammenhang sind abrufbar unter https://www.stuttgart.ihk24.de/fuer-unternehmen/international/aktuelles/bescheinigungen-corona-4779912



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