BANSBACH GmbH - Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft-logo
  • Unternehmen
    • Unternehmen
    • Unser Unternehmen
    • Gruppe
    • Team
  • Kompetenzen
    • Kompetenzen
    • Corporate Finance
      • Corporate Finance
      • Mergers & Acquisitions Begleitung
      • Due Diligence Begleitung
      • Bewertung einzelner Vermögensgegenstände
      • Indikative Bewertungen für Unternehmen und Unternehmensteile
      • Unternehmensbewertung
      • Gerichts- und Schiedsgutachten
      • Fairness Opinions nach IDW S 8
      • Bewertungen aus steuerlichen Anlässen, für Erb- und Nachfolgeregelung und Abfindungen im Familienrecht
      • Kaufpreisallokation – Purchase Price Allocations
    • Ganzheitliche Beratung
      • Ganzheitliche Beratung
      • Beratung gemeinnütziger Organisationen
      • Existenzgründung
      • Family-Office
      • Mitarbeiterbeteiligungsmodelle
      • Restrukturierung und Sanierungskonzepte
      • Testamentsvollstreckung
    • IT-Prüfung und IT-Beratung
      • IT-Prüfung und IT-Beratung
      • Analyse von Massendaten
      • Beratung bei der Auslagerung von IT-Systemen (Outsourcing)
      • Beratung bei der Auswahl von IT-Systemen
      • Beratung für die Einhaltung von steuerlichen Anforderungen (GoBD)
      • Beratung und Unterstützung bei der Erstellung von Verfahrensdokumentationen
      • Prüfung von Softwareprodukten
    • Rechnungs- und Personalwesen
    • Rechnungslegung
      • Rechnungslegung
      • Accounting Manuals
      • Erstellung von Jahresabschlüssen
      • Erstellung von Konzernabschlüssen
      • Erstellung von Zwischenabschlüssen
      • Offenlegung von Jahresabschlüssen
      • Rechnungslegung nach HGB und IFRS
      • Rechnungslegung nach speziellen Buchführungsverordnungen
      • Stellungnahmen zu Fragen der Rechnungslegung
    • Rechtsberatung
      • Rechtsberatung
      • Erbrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Schiedsverfahren
      • Unternehmensnachfolge
      • Wirtschaftsstrafrecht
    • Steuerberatung
      • Steuerberatung
      • Beratung und Vertretung in Steuerstrafverfahren
      • Internationale Steuerberatung
      • Lohnsteuer- und Sozialversicherung
      • Steuerliche Gestaltungs- und Umstrukturierungsberatung
      • Umsatzsteuer
      • Umsatzsteuer für die öffentliche Hand
      • Verrechnungspreise
      • Nachfolgeplanung
      • Zölle und Verbrauchsteuern
    • Unternehmensberatung
      • Unternehmensberatung
      • Accounting
      • Controlling & Performance Management
      • Corporate Finance
      • Corporate Governance & Interne Revision
      • Organisation & Prozesse
      • Restrukturierung & Sanierung
      • Strategische Initiative & Beratung
      • Working Capital & Liquidationsmanagement
    • Wirtschaftsprüfung
      • Wirtschaftsprüfung
      • Konzern- und Jahresabschlussprüfungen
      • Prüfungen bei Umstrukturierungen
      • Prüferische Durchsichten von Finanzinformationen
      • Financial Due Diligence
      • Forensische Prüfungen
      • Prüfung betrieblicher Abläufe und interner Kontrollsysteme
      • Prüfungen bei spezifischen regulatorischen oder Branchen-Anforderungen
      • Prüfungen nach Verpackungsgesetz
      • Prüfungen nach Verpackungsgesetz
      • Externe Qualitätskontrolle
      • Gutachten / Gutachterliche Stellungnahmen
  • International
  • Aktuelles
    • Aktuelles
    • Events und Veranstaltungen
    • Neues von BANSBACH
    • BANSBACH-Blog
    • Alles zu Corona
    • BANSBACH Newsletter
    • News
    • Downloads / Service
  • Karriere
    • Karriere
    • Aktuelle Stellenangebote
    • Arbeiten bei BANSBACH
    • Bewerbungsprozess
    • So arbeiten wir
  • Kontakt
  • EN
  • Kreston Logo farbig
BANSBACH Fußzeilen - Logo weiss
Kreston Logo farbig
  • Unternehmen
    • Unternehmen
    • Unser Unternehmen
    • Gruppe
    • Team
  • Kompetenzen
    • Kompetenzen
    • Unsere Kompetenzen
    • Wirtschaftsprüfung
    • Steuerberatung
    • Corporate Finance
    • Unternehmensberatung
    • Rechnungs- und Personalwesen
    • Rechtsberatung
    • Rechnungslegung
    • IT-Prüfung und IT-Beratung
    • Ganzheitliche Beratung
  • International
  • Aktuelles
    • Aktuelles
    • Übersicht
    • Events und Veranstaltungen
    • Neues von BANSBACH
    • BANSBACH-Blog
    • Alles zu Corona
    • BANSBACH Newsletter
    • News
    • Downloads / Service
  • Karriere
    • Karriere
    • Aktuelle Stellenangebote
    • Arbeiten bei BANSBACH
    • Bewerbungsprozess
    • So arbeiten wir
  • Kontakt
Ihre Auswahlmöglichkeiten
Sprache Deutsch
  • Home
  • -
  • Aktuelles
  • -
  • Alles zu Corona
  • -
  • Wichtige Bescheinigungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise

Alles zu Corona

Wichtige Bescheinigungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise

Die IHK Region Stuttgart weist auf diverse Bescheinigungen hin, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie erforderlich bzw. nützlich sein können:

  • Bescheinigungen im Zusammenhang mit Höherer Gewalt (Force Majeure)
  • Bescheinigungen zur Systemrelevanz/kritische Infrastruktur (Baden-Württemberg)
  • Bescheinigungen für ausländische Lieferanten

Zu den Bescheinigungen wird überblicksartig wie folgt ausgeführt:

Bescheinigungen im Zusammenhang mit Höherer Gewalt (Force Majeure)
Im Zusammenhang mit der Corona-Krise wird die Erfüllung vieler Verträge schwierig bis unmöglich. In zahlreichen Verträgen ist eine Klausel zu Höherer Gewalt vorgesehen. Häufig sind Bestätigungen Dritter im Rahmen dieser vertraglichen Vereinbarungen vorgesehen. Die jeweiligen Vorschriften sind länderspezifisch.

Die IHK kann in Form sog. Tatsachenbescheinigungen unterstützen. Dabei bescheinigt sie entweder objektive allgemeine oder unternehmensspezifische individuelle Rahmenbedingungen. Nicht möglich ist die Bescheinigung von Schlussfolgerungen, also ob tatsächlich Höhere Gewalt vorliegt. Die IHK kann also beispielsweise bestätigen, dass die Produktion eines Unternehmens aufgrund bestimmter Gründe ruht, nicht aber dass dies zu einer Lieferverzögerung aufgrund Höherer Gewalt führt. Die allgemeine Bescheinigung erstellt die IHK in Form einer IHK-Pandemiebescheinigung. Die individuelle Bescheinigung erfolgt durch die IHK auf dem Dokument des Unternehmens, in dem dieses die unternehmensspezifischen Sachverhalte schildert. Hierzu benötigt die IHK unter Umständen zusätzliche Informationen und Nachweise.

Bescheinigungen zur Systemrelevanz/kritische Infrastruktur (Baden-Württemberg)
Unternehmen, die im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig sind (KRITIS), können dies bestätigt bekommen. In Baden-Württemberg stellen die jeweiligen Ortspolizeibehörden, das sind die Gemeindeverwaltungen, entsprechende Bescheinigungen aus. Einzelheiten und Branchen finden sich in einer Veröffentlichung des Landes. Mit diesen Bescheinigungen könnten die jeweiligen Unternehmen auch im Rahmen einer vollständigen Einstellung wirtschaftlicher Tätigkeit weiter produzieren. Es besteht keine Notwendigkeit für eine derartige Bescheinigung, die Möglichkeit wurde präventiv geschaffen. Unternehmen, die eine derartige Bescheinigung erhalten, können ihrerseits Bescheinigungen für ihre wesentlichen unmittelbaren und mittelbaren Zulieferer und Dienstleister ausstellen.

Bescheinigungen für ausländische Lieferanten
Ausländische Lieferanten benötigen gelegentlich eine Bestätigung, dass ihre deutschen Kunden in bestimmten Branchen tätig sind oder systemrelevant sind. Das ist insbesondere bei italienischen Lieferanten der Fall. Häufig reichen Eigenerklärungen des deutschen Unternehmens aus, ergänzt um die EU-weit gültige Branchenklassifikation NACE. Informationen zum eigenen NACE-Code erhalten Mitgliedsunternehmen von der IHK-Firmenauskunft. Es kann auch eine Mitgliedsbescheinigung, auf Wunsch ergänzt um den NACE-Code, erstellt werden.

Weitere Hinweise in diesem Zusammenhang sind abrufbar unter https://www.stuttgart.ihk24.de/fuer-unternehmen/international/aktuelles/bescheinigungen-corona-4779912



Zurück zur Übersicht
BANSBACH Fußzeilen - Logo weiss
Standorte
  • Stuttgart
  • Baden-Baden
  • Balingen
  • Dresden
  • Frankfurt
  • Freiburg
  • Jena
  • Leipzig
  • München
  • Überlingen
Quicklinks
  • Downloads
  • Transparenzbericht
  • Qualitätssicherung
  • Auftragsbedingungen
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Pflichtinfos für Bewerber
  • EN
BANSBACH-Newsletter

Abonnieren Sie hier unseren Kanzlei-Newsletter und erhalten Sie immer die neuesten Informationen aus Steuern und Recht.

Folgen Sie uns auf unseren Social Media Kanälen:

© BANSBACH 2023