Alles zu Corona
Baden-Württemberg hat mit der Mehrheit der anderen Bundesländer dafür gestimmt, dass für Zuschläge bis 1.500 Euro während der Corona-Pandemie keine Steuern bezahlt werden müssen. Da nicht nach Berufen getrennt werden kann, gilt die Steuerfreiheit für alle Zulagen bis insgesamt 1.500 Euro über dem vereinbarten Arbeitslohn, die zwischen dem 1. März und 31. Dezember 2020 ausbezahlt werden. Hiervon erfasst sind sämtliche Formen von Beihilfen und Unterstützungen, die Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber erhalten. Die Finanzämter im Land sind umgehend informiert worden.
https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/zulagen-fuer-beschaeftige-sind-bis-1500-euro-waehrend-der-corona-pandemie-steuerfrei/