Alles zu Corona

Die Bundesregierung hat das zweite Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) verabschiedet

Um den wirtschaftlichen Aufschwung in Deutschland zu fördern und die Corona-Folgen zu bekämpfen, hat der Bundesrat am 29. Juni 2020 in einer Sondersitzung dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz zugestimmt, nachdem der Bundestag das Gesetz am Vormittag desselben Tages in 2. und 3. Lesung verabschiedet hat. Das Gesetz umfasst insbesondere die Maßnahmen, die umgehend greifen sollen.

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