So liberalisiert die Flexirente das deutsche Rentensystem

Mit einem Kommentar von

Jens Otto

Steuerberater

So liberalisiert die Flexirente das deutsche Rentensystem

Für den Renteneintritt existieren in Deutschland bestimmte Altersgrenzen. Wer früher in Rente gehen will, muss unter Umständen mit Abschlägen rechnen. Seit 2017 gibt es jedoch die Flexirente. Dabei handelt es sich um ein Modell, welches einen flexibleren Renteneintritt ermöglichen soll. Dabei müssen einige Dinge beachtet werden.

Hinzuverdienstgrenze wurde erhöht

Mit dem Begriff der Flexirente werden unterschiedliche Modelle zusammengefasst, die im Rahmen des Flexirentengesetzes 2017 eingeführt wurden. Eine Änderung hat unter anderem die Grenze für Hinzuverdienste erfahren, wie t-online berichtet. Personen, die vor Erreichung ihres Regelalters in Rente gingen, durften vor der Gesetzeseinführung lediglich 450 Euro im Monat und zwei Mal pro Jahr 900 Euro hinzuverdienen. Seit dem 1. Juli 2017 liegt die Höchstgrenze bei 6.300 Euro im Jahr und 525 Euro im Monat. Aufgrund der Corona-Krise hat der Bund die Hinzuverdienstgrenze nochmals auf 46.060 Euro im Jahr angehoben. Die Ampel-Koalition hat bereits weitere Modifizierungen der Flexirente angedeutet. Gegenüber t-online bestätigten Fachpolitiker von den Grünen und der SPD, dass die Ampel-Koalition die Hinzuverdienstgrenze dauerhaft auf diesem Niveau belassen möchte. Genauere Details zur Umsetzung dieses Vorhabens wurden dabei nicht genannt.

Teilrente sorgt für individuelle Anpassungsmöglichkeiten

Neben der gestiegenen Verdienstgrenze ermöglicht das Flexirentengesetz auch eine stärkere Individualisierung der Rente. Die Hinzuverdienstgrenze ergibt sich dann aus der Festlegung einer individuellen Teilrente. Dies ist vor allem dann sinnvoll, wenn bereits von Anfang an klar ist, dass die reguläre Hinzuverdienstgrenze überschritten wird. Die gemeldete Teilrente muss dabei mindestens zehn Prozent der Vollrente entsprechen, die man unter normalen Umständen erhalten würde. Die Deutsche Rentenversicherung stellt auf ihrer Webseite einen Flexirentenrechner zur Verfügung. Damit können interessierte errechnen, wie hoch der Hinzuverdienst sein müsste, um eine bestimmte Teilrente zu erhalten. Die Regeln der herkömmlichen Hinzuverdienstgrenze gelten analog. Das heißt, auch bei der Teilrente werden die Einnahmen, die über die Grenze hinaus gehen, von der Rente abgezogen. Die Teilrente kann für die Zukunft jederzeit angepasst werden.

Für eine längere Erwerbsarbeitszeit gibt es zusätzliche Rentenpunkte

Personen, die vor Erreichung ihrer Regelaltersgrenze in Rente gehen wollen, müssen zum Teil hohe Abschläge in Kauf nehmen. Dabei werden für jeden Monat 0,3 Rentenpunkte abgezogen. Es besteht auch die Möglichkeit, Rentenpunkte zu kaufen, um Abschläge auszugleichen. Das Konzept der Rentenpunkte findet bei einem späteren Renteneintritt Anwendung. Wer über seine Regelaltersgrenze hinaus arbeitet, erhält 0,5 Rentenpunkte je Monat. Ein weiteres Jahr in der Erwerbstätigkeit kann einen Rentenzuschlag von sechs Entgeltpunkten einbringen. Außerdem zahlt man weiter in die Rentenkasse ein – was die spätere Rentenauszahlung zusätzlich erhöht. Zusätzliche Rentenpunkte erhält man nur, solange man noch keine Rente bezieht. Die Flexirente bietet sich vor allem für Personen an, die entweder früher oder später als vorgesehen aus dem Berufsleben aussteigen, aber auf ihre Rente nicht verzichten wollen.

 

BANSBACH kommentiert

Die Flexirente ist sicherlich ein sinnvoller Baustein im Bereich der Altersversorgung und bietet diverse Gestaltungsmöglichkeiten. Letztlich bleibt es ein Rechenexempel, ob eine vorzeitige Inanspruchnahme von Rentenleistungen vor Erreichen der Regelaltersrente wirtschaftlich sinnvoll ist oder nicht. Der Abschlag von 0,3% je Monat vor Erreichen der Regelaltersgrenze kann nach der aktuell geltenden Rechtslage bereits ab dem 50. Lebensjahr durch freiwillige Zuzahlungen reduziert bzw. vermieden werden. In welcher Höhe monatliche Zuzahlungen erforderlich sind, berechnet Ihnen die Rentenberatung der deutschen Rentenversicherung.

Diese Beiträge sind grundsätzlich steuerlich als Sonderausgabe abzugsfähig, sofern die jährlichen Höchstbeträge nicht überschritten werden. Wir ermitteln gerne für Sie den maximal steuerlich begünstigten Jahresbeitrag.

Auch berufsständige Versorgungswerke wie z.B. die der Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten u.ä. bieten die Möglichkeit vor Erreichen der Regelaltersrente die Rente zu beantragen. Diese Versorgungswerke kennen in der Regel im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung keine Hinzuverdienstgrenzen. Ob der vorzeitige Rentenbezug unter Beendigung der Beitragszahlung wirtschaftlich und steuerlich sinnvoll ist, hängt von verschiedenen Parametern ab wie z.B. der Steuerbelastung vor/ nach dem Renteneintritt, der persönlichen Lebenserwartung und dem mittelfristigen Kapitalbedarf. Wir zeigen Ihnen gern das Ergebnis unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Verhältnisse auf. Sprechen Sie uns an.

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