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Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeitsberichterstattung
Änderung der CSR Richtlinie

Nachhaltigkeitsberichtserstattung –
Änderung der CSR Richtlinie

Am 21.04.2021 hat die EU-Kommission einen Entwurf zur Änderung der CSR-Richtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive) vorgelegt. Dieser Richtlinienentwurf stellt eine deutliche Weiterentwicklung der bisherigen Nachhaltigkeitsberichterstattung dar.

Ziel der EU-Kommission ist es, die Transparenz der nicht-finanziellen Berichterstattung zu verbessern und europaweit zu vereinheitlichen, denn es zeigt sich, dass die unterschiedlichen Facetten des Themenfelds „Nachhaltigkeit“ für die Stakeholder eines Unternehmens zunehmend an Bedeutung gewinnen.

Der Richtlinienentwurf soll bis Mitte 2022 konkretisiert und finalisiert werden. Die Mitgliedstaaten müssen anschließend die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht vornehmen.

Nachfolgend die wichtigsten Änderungen des neuen CSR-Richtlinienentwurfs im Überblick:

Beratung Sie wünschen eine kostenlose Beratung oder haben Fragen zum Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung? Wir sind gerne für Sie da.
  • Ihr Ansprechpartner:
  • Karsten Lessing
  • Tel: +49 (0) 162 77140 62
  • E-Mail: karsten.lessing@bansbach-gmbh.de
 

Neue Corporate Sustainability Reporting Directive CSRD

Aktuelle NFRD 2014/95/EU in Form des deutschen CSR-RUG

Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen:

Mindestens 250 Arbeitnehmer

Große Unternehmen von öffentlichem Interesse mit Kapitalmarktorientierung und min. 500 Arbeitnehmern

Anzahl der berichtspflichtigen Unternehmen

in Deutschland

rd. 15.000 Unternehmen

rd. 550 Unternehmen

in Europa

rd. 49.000 Unternehmen

rd. 11.600 Unternehmen

Anwendungszeitpunkt

Voraussichtlich ab 01.01.2024 für das Geschäftsjahr 2023

Seit dem Geschäftsjahr 2018

Inhaltliche Berichtspflicht

Wie bisher, jedoch ergänzt um:

  • Doppelte Wesentlichkeit, d.h. stärkere Verknüpfung der Auswirkung von Nachhaltigkeitsaspekten auf die VFE Lage des Unternehmens
  • Informationen zu immateriellen Vermögenswerten
  • Umweltbelange
  • Arbeitnehmerbelange
  • Sozialbelange
  • Achtung der Menschenrechte
  • Bekämpfung der Korruption

Verortung

Ausschließlich im Lagebericht

Lagebericht und / oder Geschäftsbericht

Prüfungspflicht und Prüfungssicherheit

Prüfungspflicht, zunächst mit gewisser Sicherheit, später mit hinreichender Sicherheit

ausklammerbar

Kostenlose Beratung

Sie wünschen eine kostenlose Beratung oder haben Fragen zum Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung? Wir sind gerne für Sie da.

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