Nachhaltigkeit
Am 21.04.2021 hat die EU-Kommission einen Entwurf zur Änderung der CSR-Richtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive) vorgelegt. Dieser Richtlinienentwurf stellt eine deutliche Weiterentwicklung der bisherigen Nachhaltigkeitsberichterstattung dar.
Ziel der EU-Kommission ist es, die Transparenz der nicht-finanziellen Berichterstattung zu verbessern und europaweit zu vereinheitlichen, denn es zeigt sich, dass die unterschiedlichen Facetten des Themenfelds „Nachhaltigkeit“ für die Stakeholder eines Unternehmens zunehmend an Bedeutung gewinnen.
Der Richtlinienentwurf soll bis Mitte 2022 konkretisiert und finalisiert werden. Die Mitgliedstaaten müssen anschließend die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht vornehmen.
Nachfolgend die wichtigsten Änderungen des neuen CSR-Richtlinienentwurfs im Überblick:
Neue Corporate Sustainability Reporting Directive CSRD
Aktuelle NFRD 2014/95/EU in Form des deutschen CSR-RUG
Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen:
Mindestens 250 Arbeitnehmer
Große Unternehmen von öffentlichem Interesse mit Kapitalmarktorientierung und min. 500 Arbeitnehmern
Anzahl der berichtspflichtigen Unternehmen
in Deutschland
rd. 15.000 Unternehmen
rd. 550 Unternehmen
in Europa
rd. 49.000 Unternehmen
rd. 11.600 Unternehmen
Anwendungszeitpunkt
Voraussichtlich ab 01.01.2024 für das Geschäftsjahr 2023
Seit dem Geschäftsjahr 2018
Inhaltliche Berichtspflicht
Wie bisher, jedoch ergänzt um:
Verortung
Ausschließlich im Lagebericht
Lagebericht und / oder Geschäftsbericht
Prüfungspflicht und Prüfungssicherheit
Prüfungspflicht, zunächst mit gewisser Sicherheit, später mit hinreichender Sicherheit
ausklammerbar
Sie wünschen eine kostenlose Beratung oder haben Fragen zum Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung? Wir sind gerne für Sie da.
Jetzt Kontakt aufnehmen