Neues von BANSBACH
Die Grundsteuer soll im Einklang mit dem Grundgesetz neu geregelt werden. Damit verliert der Einheitswert als Berechnungsgrundlage seine Gültigkeit. Neben der Verfassungskonformität soll die neue Reform auch „aufkommensneutral“ sein. Deutschlandweit werden alle Grundstücke neu bewertet – die Mehrzahl der Bundesländer folgt hier dem Bundesmodell.
Wichtig für Sie: Frist zur Abgabe der Steuererklärung ist der 31. Oktober 2022
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