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Neues von BANSBACH

Testpflicht für Unternehmen: BANSBACH stellt Tests bereits seit März

Am 13. April 2021 hat die Bundesregierung die viel diskutierte Corona-Testpflicht für Unternehmen beschlossen. Das Gesetzgebungsverfahren soll in Kürze abgeschlossen werden. Auch BANSBACH stellt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (m/w/d) bereits seit dem 22. März 2021 wöchentlich mindestens einen Corona-Selbsttest zur Verfügung, mehr ja nach Bedarf, etwa bei direktem Kontakt zum Mandanten und/oder wenn die Einhaltung von Abstandsregeln und Maskenpflicht erschwert ist. Die Nutzung des Angebots ist freiwillig.

Und auch in anderen Punkten kommt BANSBACH in vorbildlicher Weise ihrer Sorgfaltspflicht als Arbeitgeberin nach. Seit Beginn der Pandemie werden alle Hebel in Bewegung gesetzt, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (m/w/d) bei ihrer täglichen Arbeit zu schützen und sie bei der Einhaltung aller geltenden Regeln zu unterstützen.

So wurden bereits im Frühjahr 2020 eine Taskforce gegründet, mit der Zielsetzung, die Entwicklungen der Pandemie sowie der für das Unternehmen maßgeblichen Corona-Verordnungen der Bundesländer Baden-Württemberg, Hessen, Sachsen und Thüringen im Blick zu behalten, konkrete Schutz-Maßnahmen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (m/w/d), Mandanten (m/w/d) und Geschäftspartner (m/w/d) umzusetzen sowie regelmäßig über alle Entwicklungen zu informieren. Eine der ersten Maßnahmen war die Ausstattung aller Standorte mit Desinfektionsmitteln und dafür erforderlichen Spendern.

Weiterhin wurde noch vor Einführung einer Maskenpflicht allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (m/w/d) Mund-Nasen-Bedeckungen zur Verfügung gestellt. Waren es anfangs noch hochwertige Stoffmasken, wurde zeitnah an allen Standorten auf FFP2-Masken umgestellt.

Um persönliche Kontakte im Arbeitsumfeld sowie auf dem Weg zur Arbeit auf ein Minimum zu reduzieren, haben alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (m/w/d) die Möglichkeit, im für sie maximal realisierbaren Umfang mobil zu arbeiten. Hilfreich ist hier insbesondere das flexible Arbeitszeitmodell, das auch in Zeiten von Lockdowns und Schließungen von Schulen und Kindergärten maßgeblich zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie beiträgt. Die technische Ausrüstung wird zudem von BANSBACH gestellt und ist ebenso leistungsstark und auf dem neusten Stand, wie die Ausstattung im Büro. Und auch die mit mobiler Arbeit verbundenen Herausforderungen rund um die Themen Datenschutz und Datensicherheit sowie Erreichbarkeit aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (m/w/d) über die bekannten Kontaktdaten wurden dabei erfolgreich gemeistert.

Im Falle von Tätigkeiten, die eine Büro-Präsenz zwingend voraussetzen, spielt der räumliche Abstand eine entscheidende Rolle. Alle Büros sind derzeit maximal mit einer Person belegt. Regelmäßiges Lüften ist hier ebenso obligatorisch, wie das Tragen einer FFP2-Maske in allen Fluren und Eingangsbereichen.

Interne Besprechungen finden inzwischen fast ausschließlich über Video-Konferenzschaltungen und Fortbildungen als Webinare statt. Der Kontakt zu Mandanten wurde weitestgehend auf Video- und Telefon-Schaltungen umgestellt. In den seltenen Fällen, in denen Besprechungen mit Mandanten am Standort stattfinden, wird darauf geachtet, dass innerhalb des Besprechungszimmers der Abstand von 1,50 – 2,00 Metern zwischen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern (m/w/d) eingehalten wird und diese zudem FFP2-Masken während der gesamten Besprechung tragen. Bei Besprechungen außer Haus gilt, im Vorfeld die Einhaltung der Hygiene- und Sicherheitsstandards unter Verweis auf Fremd- und Eigenschutz abzustimmen.

Leider ist trotz Teststrategie und Impfkampagne das Ende der Pandemie noch immer nicht absehbar. Daher wird BANSBACH auch weiterhin alle Möglichkeiten ausschöpfen, um bei der Eingrenzung und Bekämpfung der Pandemie sowie dem Schutz aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (m/w/d) einen entscheidenden Beitrag zu leisten.



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