Liebe Leserinnen und Leser,
das Steuerrecht entwickelt sich stetig weiter. Uns liegt viel daran, dass Sie immer gut informiert sind. Wir haben auch diesen Monat wichtige Änderungen und Informationen aus den Bereichen Recht, Wirtschaft und Steuern für Sie zusammengestellt.
Wir wünschen Ihnen eine angenehme und aufschlussreiche Lektüre.
Ihr BANSBACH-Team
Außergewöhnliche Belastungen: Kosten für Pflegewohngemeinschaft sind abziehbar
Männliches Paar mit Kinderwunsch: Kosten für Ersatzmutter sind nicht absetzbar
Verluste in der Anlaufphase: In diesen Fällen sind sie anzuerkennen
Alleingesellschafter-Geschäftsführer: Anscheinsbeweis spricht für Privatnutzung eines Firmenwagens
Für Rentner und Pensionäre: Vier Bundesländer akzeptieren vereinfachte Einkommensteuererklärung
Steuerfreier Höchstbetrag: Beiträge für Direktversicherungen, Pensionskassen und -fonds (2024)
Statistik zu Betriebsprüfungen: 1,8 % aller Betriebe wurden im Jahr 2022 geprüft
Steuerklassenwahl: Merkblatt für Ehegatten und Lebenspartner
Mahlzeitengestellung: Wie die Sachbezugswerte für Umsatzsteuerzwecke aufzuteilen sind
Mieterhöhung laut Mietspiegel: Zuschlag nach Mietspiegel für Einfamilienhäuser gilt auch für Doppelhaushälften
Kosten für die eigene Pflege sind im Regelfall als allgemeine außergewöhnliche Belastungen abziehbar, da diese Kosten zwangsläufig entstehen und andere vergleichbare Steuerzahler sie nicht zu tragen haben. Insbesondere die krankheitsbedingte Unterbringung in einem Alten- oder Pflegeheim kann als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden. Erhaltene Leistungen müssen aber gegengerechnet werden.
Erfüllen sich zwei miteinander verheiratete Männer ihren Kinderwunsch über eine Ersatzmutterschaft, so lassen sich die hierbei entstehenden Kosten nicht als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Dies geht aus einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) hervor. Geklagt hatten zwei Männer, die eine Ersatzmutter in den USA engagiert hatten.
Ein selbstständiger Unternehmensberater erzielt Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Nach Ansicht des Finanzgerichts Münster waren die erklärten Verluste innerhalb der Anlaufphase von fünf Jahren im Streitfall anzuerkennen, weil der Berater ein belastbares und dem Grunde nach geeignetes Betriebskonzept vorgelegt hat, um zukünftig Gewinne zu erwirtschaften. Zudem konnte er darlegen, dass er Maßnahmen zur Erzielung von Gewinnen ergriffen hat.
Bei einem Alleingesellschafter-Geschäftsführer kann die Überlassung eines Dienstwagens zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen - und zwar selbst dann, wenn im Anstellungsvertrag ein Privatnutzungsverbot vereinbart wurde! Denn die allgemeine Lebenserfahrung spricht dafür, dass ein einem Gesellschafter-Geschäftsführer zur Nutzung überlassenes betriebliches Fahrzeug auch privat genutzt wird, und zwar auch bei einem Privatnutzungsverbot.
Viele steuerlich relevante Informationen liegen dem Finanzamt bereits vor, bevor der Steuerbürger überhaupt seine Einkommensteuererklärung abgibt. Der Grund liegt darin, dass in den letzten Jahren die elektronischen Meldepflichten gegenüber den Finanzämtern immer weiter ausgebaut wurden, so dass viele Informationen elektronisch an die Finanzbehörden übermittelt werden.
Beiträge für eine Direktversicherung sowie Zuwendungen an Pensionskassen und -fonds sind bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung jährlich steuerfrei. Das gilt unabhängig davon, ob die Beiträge arbeitgeberfinanziert sind oder der Arbeitnehmer sie über eine Gehaltsumwandlung selbst trägt. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt 2024 auf EUR 90.600. Damit beträgt der steuerfreie Höchstbetrag im kommenden Jahr EUR 7.248.
Wie oft Selbständige und Gewerbetreibende einer Betriebsprüfung unterzogen werden, hängt von der Größe des Unternehmens, der wirtschaftlichen Zuordnung und der Art des Betriebs ab. Das Finanzamt unterscheidet zwischen Groß-, Mittel-, Klein- und Kleinstbetrieben. Dabei gilt die Faustregel: Je größer das Unternehmen ist, desto häufiger wird es zu einer Außenprüfung kommen.
Ehepaare und -Lebenspartner können für den Lohnsteuerabzug zwischen den Steuerklassenkombinationen IV/IV und III/V wählen. Die Wahl der Kombination entscheidet insbesondere darüber, wie viel die Ehegatten bzw. Lebenspartner monatlich netto verdienen. Damit beeinflusst die Steuerklassenwahl die Höhe der Entgelt-/Lohnersatzleistungen wie zum Beispiel Arbeitslosengeld I und Kurzarbeiter-, Unterhalts-, Kranken-, Eltern- und Mutterschaftsgeld!
Bei der unentgeltlichen Abgabe von Mahlzeiten mit Getränken an Arbeitnehmer durch unternehmenseigene Kantinen gilt aus Vereinfachungsgründen: Zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage ist vom amtlichen Sachbezugswert auszugehen (für ein Mittagessen im Jahr 2023: EUR 3,80 brutto). Die Finanzverwaltung beanstandet es nicht, wenn dieser „Gesamtsachbezugswert“ im Verhältnis 70 (für Verpflegung) zu 30 (für Getränke) aufgeteilt wird.
Häufig berufen sich Vermieter zur Begründung von Mieterhöhungen auf den Mietspiegel, dem sich die ortsübliche Vergleichsmiete entnehmen lässt. In manchen Mietspiegeln ist für Einfamilienhäuser ein Zuschlag auf die angegebene monatliche Nettokaltmiete vorgesehen. Hier gilt: Weist der Mietspiegel einen solchen Zuschlag aus, gilt dieser nicht nur für freistehende Einfamilienhäuser, sondern auch für Doppelhaushälften.
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NEWSLETTER01/2024
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