Liebe Leserinnen und Leser,
das Steuerrecht entwickelt sich stetig weiter. Uns liegt viel daran, dass Sie immer gut informiert sind. Wir haben auch diesen Monat wichtige Änderungen und Informationen aus den Bereichen Recht, Wirtschaft und Steuern für Sie zusammengestellt.
Wir wünschen Ihnen eine angenehme und aufschlussreiche Lektüre.
Ihr BANSBACH-Team
Personengesellschaften: Unsicherheiten bei der Grunderwerbsteuer sind beseitigt
Grundfreibetrag, Unterhaltshöchstbetrag und Kinderfreibetrag sollen erhöht werden
Mahlzeiten vom Arbeitgeber: Welche Sachbezugswerte ab 2024 gelten
Sonderabschreibungen für den Mietwohnungsneubau: Neuregelungen in der Steuererklärung 2023
Verspätete Offenlegung von Jahresabschlüssen: Bundesamt gewährt „Stillhaltefrist“ bei Ordnungsgeldverfahren
Steueränderungen im Überblick: Welche Neuerungen ab 2024 gelten
Während der Probezeit: Arbeitgeberseitiger Kündigungsentschluss ohne Begründung reicht aus
Die Bundesregierung muss sparen: Neue Einkommensgrenzen beim Elterngeld
Außensteuergesetz: Neues Anwendungsschreiben der Finanzverwaltung
Nullsteuersatz bei Photovoltaikanlagen: Weitere Klärung von Einzelfragen
Durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) wurde das Recht der Personengesellschaften mit Wirkung zum 1. Januar 2024 reformiert. Dadurch entstanden Unsicherheiten bei der Grunderwerbsteuer, die nun aber durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz „vom Tisch sind“.
Die Bundesregierung will den steuerlichen Grundfreibetrag, bis zu dessen Höhe keine Einkommensteuer gezahlt werden muss, und den Kinderfreibetrag stärker anheben als zunächst geplant. Bundesfinanzminister Christian Lindner hält dies trotz der angespannten Lage für geboten.
Viele Arbeitnehmer schätzen es, wenn sie in ihrer Mittagspause in der betriebseigenen Kantine eine kostenlose oder verbilligte Mahlzeit erhalten. Derartige Sachbezüge sind allerdings nicht steuerfrei, sondern müssen als geldwerter Vorteil erfasst werden, so dass sie dem lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt hinzugerechnet werden. Für das Jahr 2024 hat das Bundesministerium der Finanzen nun die neuen Sachbezugswerte für kostenlose und verbilligte Mahlzeiten bekanntgegeben.
Durch § 7b Einkommensteuergesetz (EStG) gilt eine Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau. Grundsätzlich sollten nur Baumaßnahmen aufgrund eines nach dem 31. August 2018 und vor dem 1. Januar 2022 gestellten Bauantrags oder einer in diesem Zeitraum getätigten Bauanzeige gefördert werden. Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurde die Sonderabschreibung neu aufgelegt. Sie gilt für Bauanträge/-anzeigen nach dem 31. Dezember 2022 und vor dem 1. Januar 2027. Für Wohnungen mit Bauantrag/-anzeige im Jahr 2022 kommt demzufolge keine Sonderabschreibung in Betracht.
Zu den grundlegenden Pflichten von Kaufleuten und Handelsgesellschaften gehört es, Jahresabschlüsse zu erstellen. Bestimmte Unternehmen - insbesondere Kapitalgesellschaften - sind zudem verpflichtet, ihre Rechnungslegungsunterlagen elektronisch offenzulegen. Das Bundesamt für Justiz hat nun erklärt, dass die verspätete Offenlegung von Jahresabschlüssen zum Bilanzstichtag des 31. Dezember 2022 (gesetzliches Fristende: 31. Dezember 2023) nicht umgehend zur Einleitung eines Ordnungsgeldverfahrens führt.
Wenn an Silvester die Sektkorken knallen, wird die Einkommensteuer fällig - darauf stößt aber wohl kaum jemand an. Das neue Steuerjahr bringt meist aber auch etliche steuerrechtliche Änderungen mit sich - einige von ihnen sind schon eher ein Grund zur Freude. So gibt es ab dem 01. Januar 2024 Änderungen bei dem Grundfreibetrag, dem Unterhaltshöchstbetrag, dem Kinderfreibetrag, dem Solidaritätszuschlag, Minijobs, der Arbeitnehmer-Sparzulage und der Mitarbeiterkapitalbeteiligung.
Die ersten sechs Monate eines Arbeitsverhältnisses bestehen oft aus einer Probezeit, die zeitlich mit der Wartezeit nach dem Kündigungsschutzgesetz zusammenfällt. Erst nach sechs Monaten findet dieses Anwendung, und erst dann benötigt der Arbeitgeber auch einen Grund, zu kündigen. Aber inwieweit ist bei einer Kündigung in der Probezeit der Betriebsrat einzubeziehen? Ist der Arbeitgeber verpflichtet, ihm gegenüber seine Entscheidung zu begründen?
Durch das Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 sinkt die Einkommensgrenze, bis zu der ein Anspruch auf Elterngeld besteht. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat die Neuregelungen zusammengefasst.
Die Vorschriften des Außensteuergesetzes (AStG) sind u. a. durch das ATAD-Umsetzungsgesetz vom 25. Juni 2021 geändert worden. Nun hat die Finanzverwaltung auch ihr Anwendungsschreiben zum Außensteuergesetz umfangreich erweitert und angepasst. Praxisrelevant sind vor allem die Hinzurechnungs- und Wegzugsbesteuerung.
Die Lieferung und Installation bestimmter Photovoltaikanlagen unterliegt seit dem 01. Januar 2023 einem Nullsteuersatz. Nachdem sich das Bundesfinanzministerium (BMF) am 27. Februar 2023 in einem Einführungsschreiben zu dieser Neuregelung geäußert hat, hat es nun in einem Folgeschreiben seine Verwaltungsauffassung präzisiert und ergänzt. Im Zuge dessen wurde der Umsatzsteuer-Anwendungserlass entsprechend angepasst.
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NEWSLETTER03/2024
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