Liebe Leserinnen und Leser,
das Anfang Dezember letzten Jahres veröffentlichte Jahressteuergesetz 2022 hat auf die Veränderungen in der Arbeitswelt reagiert und neue Regelungen für den Abzug von Arbeitszimmeraufwendungen und Home-Office Pauschalen geschaffen. Steuerpflichtige können ab 2023 künftig eine Jahrespauschale von EUR 1.260 geltend machen. Damit sind maximal 210 statt bisher 120 Homeoffice-Tage gewährt.
Details zu diesem und weiteren Themen aus den Bereichen Steuern und Recht finden Sie in den nachstehenden Beiträgen unseres April-Newsletters.
Augen zu und Ohren auf – in unserem neuen Podcast nehmen wir Sie mit hinter die Kulissen von BANSBACH. Wir klären Fragen rund um das Thema Bewerbung und Karriere und geben spannende Einblicke in den Berufsalltag. Jetzt reinhören: „Be Inside – der BANSBACH Talk“: https://www.bansbach-gmbh.de/podcast/
Wir wünschen Ihnen eine angenehme und aufschlussreiche Lektüre.
Ihr BANSBACH-Team
Häusliches Arbeitszimmer und Homeoffice: Welche Abzugsregelungen ab 2023 gelten
Solidaritätszuschlag in 2020 und 2021 noch nicht verfassungswidrig
Sonderausgaben: Kann Schulgeld für eine Schule im Ausland berücksichtigt werden?
Grunderwerbsteuer: Anstieg in Hamburg und Sachsen
Mit dem Jahressteuergesetz 2022 hat der Gesetzgeber neue Regelungen für den Abzug von Arbeitszimmeraufwendungen und der Homeoffice-Pauschale geschaffen und damit auf die Veränderungen in der Arbeitswelt reagiert, die sich im Zuge der Corona-Pandemie vollzogen haben.
Für den Bundesfinanzhof war die Erhebung des Solidaritätszuschlags (Soli) in den Jahren 2020 und 2021 noch nicht verfassungswidrig.
Für den Besuch einer öffentlichen Schule müssen in Deutschland keine Schulgebühren gezahlt werden. Jedoch gibt es auch alternative Schulformen, für die dann Schulgeld anfallen kann.
In zwei Bundesländern wird der Immobilienerwerb teurer.
BANSBACHKnowing you.
NEWSLETTER04/2023
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