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  • Newsletter 06 / 2021

Editorial

 

Liebe Leserinnen und Leser,

der 1. Juli ist in mehrfacher Hinsicht Stichtag, denn zu diesem Datum werden u.a. die EU-Vorgaben aus dem Mehrwertsteuer-Digitalpaket ins deutsche Recht übertragen. Für Lieferungen an Nichtunternehmer, steuerbefreite Unternehmer oder Kleinunternehmer im EU-Ausland ändert sich dadurch die gesetzliche Regelung grundlegend, etwa durch eine deutlich geringere Lieferschwelle. Weiterhin wird am 1. Juli durch das neue Fondstandortgesetz der steuerfreie Höchstbetrag für Vermögensbeteiligungen angehoben. Details zu diesen und weiteren Themen aus dem Bereich Steuern halten wir für Sie in der Juni-Ausgabe unseres Newsletters bereit.

Wir wünschen Ihnen eine angenehme und aufschlussreiche Lektüre. Bleiben Sie gesund!

Ihr BANSBACH-Team

 

Aktuelle News

 
1

Überblick über die Neuregelung für innergemeinschaftliche Fernverkäufe ab 1. Juli 2021

2

Neues Fondsstandortgesetz: Mehr Attraktivität für Mitarbeiterkapitalbeteiligung

3

BVerfG lässt „Mietendeckel“ platzen: Berliner Senat verstieß gegen die Gesetzgebungskompetenz des Bundes

4

Steuerrelevante Gewinnerzielungsabsicht: Stromerzeugung nicht bloße Liebhaberei

 

Steuern

 

Überblick über die Neuregelung für innergemeinschaftliche Fernverkäufe ab 1. Juli 2021

 

Zum 1. Juli 2021 werden durch das Mehrwertsteuer-Digitalpaket EU-Vorgaben in nationales Recht umgesetzt. Die bisherige Regelung für Lieferungen an Nichtunternehmer, steuerbefreite Unternehmer oder Kleinunternehmer im EU-Ausland in § 3c Umsatzsteuergesetz (UstG) wird in diesem Zusammenhang grundlegend geändert.

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Neues Fondsstandortgesetz: Mehr Attraktivität für Mitarbeiterkapitalbeteiligung

 

Der Bundestag hat am 22. April 2021 das Fondsstandortgesetz verabschiedet. Dieses setzt eine EU-Richtlinie um und enthält in Bezug auf Investmentfonds Regelungen zur Entbürokratisierung sowie zur Digitalisierung der Aufsicht. Daneben sieht das Gesetz aus steuerlicher Sicht Regelungen zur Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung sowie der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen vor.

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BVerfG lässt „Mietendeckel“ platzen: Berliner Senat verstieß gegen die Gesetzgebungskompetenz des Bundes

 

Lange haben alle Beteiligten auf diese Entscheidung gewartet, nun ist der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in Sachen „Berliner Mietendeckel“ gefallen. Wie Experten aus den juristischen Fachbereichen bereits vermuteten, wurde er aufgehoben. Die Begründung lesen Sie hier.

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Steuerrelevante Gewinnerzielungsabsicht: Stromerzeugung nicht bloße Liebhaberei

 

Auf vielen Privathäusern sieht man heutzutage Photovoltaikanlagen. Auch wenn die Einspeisevergütung immer niedriger wird, so lässt sich der selbsterzeugte Strom doch zumindest für den privaten Bedarf nutzen. Was aber, wenn der Betrieb der Photovoltaikanlage zu Verlusten führt? Kann das Finanzamt dann unterstellen, dass keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt und die Anlage quasi persönliche Liebhaberei ist? Das Thüringer Finanzgericht (FG) hatte diesbezüglich zu entscheiden.

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NEWSLETTER
06/2021

Medieninhaber und Verleger:
BANSBACH GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Gänsheidestraße 67-74, 70184 Stuttgart (DE) Handelsregister: Amtsgericht Stuttgart, HRB 3439 USt-IdNr.: DE147810084

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