Liebe Leserinnen,Liebe Leser,
ob hohe Energiekosten oder gestiegene Preise für Benzin und Lebensmittel – der Verbraucher muss angesichts steigender Inflationsraten noch tiefer in die Tasche greifen.
Doch der Staat reagiert und stellt zahlreiche Entlastungen in Aussicht. Steuerzahler können sich auf eine erhöhte Pendler-Pauschale, die Anhebung des Grundfreibetrags oder die auf 3 Monate befristete Senkung der Energiesteuer einstellen. Weitere wichtige Details zu diesem und weiteren Themen haben wir für Sie in der Juni-Ausgabe unseres Newsletters aufgeführt.
Wir wünschen Ihnen eine angenehme und aufschlussreiche Lektüre. Bleiben Sie gesund!
Ihr BANSBACH-Team
Hohe Energiekosten: Energetische Sanierung senkt den Verbrauch und spart Steuern
„Hausstrom“ ist zu pauschal: Betriebskostenabrechnung darf keine intransparenten Mischpositionen enthalten
Gastronomie: Dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer?
Gesetzgebung: Zahlreiche Änderungen bei der Arbeitnehmerbesteuerung geplant
Häusliches Arbeitszimmer: Ein Raum muss für die berufliche Tätigkeit nicht erforderlich sein
Hilfsmaßnahmen: Wie Sie die vom Krieg in der Ukraine Geschädigten unterstützen können
Erbeinsetzung oder Vermächtnisanordnung? Einstige Vorstellung des Erblassers über die Zusammensetzung des Nachlasses ist mitentscheidend
Erstattungs- und Nachzahlungszinsen: Zinssatz soll auf 1,8 % pro Jahr gesenkt werden
Die Preise für Strom und Gas klettern in immer neue ungeahnte Höhen und viele Haushalte sorgen sich vor den nächsten Abrechnungen ihrer Energieversorger. Nach Schätzungen des Bundeswirtschaftsministeriums steigt die Gasrechnung für eine Durchschnittsfamilie in einem unsanierten Einfamilienhaus in diesem Jahr um etwa EUR 2.000. Das Gebot der Stunde muss daher lauten, Energie zu sparen und die eigenen vier Wände möglichst energieeffizient „aufzurüsten“.
Welche Aufwendungen Vermieter über die Betriebskosten auf ihre Mieter abwälzen können, beschäftigt Mietrechtler und die Gerichte regelmäßig. Ob die Abrechnungsposition „Hausstrom“ in einer Betriebskostenabrechnung umlegbar ist, musste das Amtsgericht Hamburg (AG) entscheiden.
Das Corona-Virus ist für Unternehmen schon lange zu einer riesigen Herausforderung geworden. Die Folgen für das Wirtschaftsleben sind gravierend. In den beiden Corona-Jahren hat unter anderem die Gastronomie besonders gelitten. Bundesfinanzminister Christian Lindner spricht sich nun in einem Schreiben an den Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) für eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer in der Gastronomie aus. Lindner begründet dies mit der weiterhin schwierigen wirtschaftlichen Lage der Branche aufgrund der Corona-Pandemie.
Die Bundesregierung plant im Bereich der Arbeitnehmerbesteuerung zahlreiche Gesetzesänderungen.
Kann eine Stewardess die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten abziehen? Nein, urteilte das Finanzgericht Düsseldorf im Jahr 2017 und verwies darauf, dass ein Arbeitszimmer für die berufliche Tätigkeit nicht erforderlich sei. Eine Flugbegleiterin müsse außerhalb ihrer Arbeitszeit im Flugzeug nur wenige gedankliche, schriftliche oder verwaltungstechnische Arbeiten erledigen.
Weltweit engagieren sich Menschen für die Demokratie in der Ukraine, so auch in Deutschland. Das Bundesfinanzministerium hat zusammengefasst, worauf steuerbegünstigte Vereine bei der Unterstützung vom Krieg in der Ukraine Geschädigter achten müssen, um die Gemeinnützigkeit nicht zu gefährden.
Ob man zum Erben oder zum Nachlassempfänger wird, ist auch bezüglich der mit dem jeweiligen Status verbundenen Verpflichtungen nicht unerheblich. Im folgenden Fall musste das Oberlandesgericht Rostock (OLG) entscheiden, ob der Wert eines zugewandten einzelnen Gegenstands – hier eine Immobilie – allein schon darüber entscheidet, dass der Empfänger zum Erben wird, wenn der restliche Nachlass nicht an den Gegenstandswert heranreicht.
Damit die Bürger ihre Steuererklärung nicht unnötig lange zurückbehalten, um eine erwartete hohe Abschlusszahlung an das Finanzamt hinauszuzögern, werden Steuernachzahlungen nach den Regelungen der Abgabenordnung mit 6 % pro Jahr (0,5 % pro Monat) verzinst. Der Zinslauf beginnt 15 Monate nach Ablauf des Steuerentstehungsjahres - für den Veranlagungszeitraum 2021 also am 1. April 2023. Ergeht ein Steuerbescheid mit Nachzahlungsbetrag erst nach diesem Datum, muss der Steuerzahler dem Finanzamt - neben dem Nachzahlungsbetrag - also zusätzlich 6 % Zinsen zahlen.
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NEWSLETTER06/2022
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