Liebe Leserinnen und Leser,
die Sonderabschreibung für Mietwohnungen nach §7b wurde reaktiviert.
Um den Wohnungsneubau auch weiterhin attraktiv zu halten und Anreize zu schaffen, hat der Gesetzgeber höhere Abschreibungen nun auch für die Jahre 2023 bis 2026 gewährt. Allerdings gelten jetzt gewisse Energie-Effizienzvorgaben, die erfüllt werden müssen.
Details zu diesem und weiteren Themen aus den Bereichen Steuern und Recht finden Sie in den nachstehenden Beiträgen unseres Juli-Newsletters.
Wir wünschen Ihnen eine angenehme und aufschlussreiche Lektüre.
Ihr BANSBACH-Team
Revival der Sonder-Abschreibung für Mietwohnungsneubauten
Grunderwerbsteuerbefreiung: Wie die Vorbesitzzeit bei einer Umstrukturierung berücksichtigt wird
Betriebsaufspaltung: Neue Rechtsprechung zur personellen Verflechtung gilt erst ab 2024
Veräußerungsgewinn: Ist die Veräußerung eines Grundstücksteils steuerpflichtig?
Hinweisgeberschutzgesetz: Verpflichtung zur Implementierung eines internen Meldekanals für Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden.
Mietwohnungen mit Bauantrag nach dem 31. August 2018 und vor dem 1. Januar 2022 können zusätzlich zur Regelabschreibung vier Jahre lang mit bis zu 5 % (pro Jahr) abgeschrieben werden.
Wenn ein Grundstück den Besitzer wechselt, fällt Grunderwerbsteuer an. Allerdings gibt es auch Ausnahmen von der Besteuerung - zum Beispiel, wenn man ein Grundstück durch Schenkung oder Erbschaft erhält.
Auch eine nur mittelbar über eine Kapitalgesellschaft gehaltene Beteiligung an einer Besitzpersonengesellschaft kann die Voraussetzung der personellen Verflechtung erfüllen und damit eine Betriebsaufspaltung begründen.
Wenn man ein Grundstück im Privatvermögen hält und es veräußert, kann dieser Vorgang steuerpflichtig sein. Liegen zwischen Anschaffung und Veräußerung mehr als zehn Jahre, ist der Gewinn bzw. der Verlust steuerlich nicht relevant.
Das Thema Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist nicht zuletzt durch dessen Verabschiedung momentan wieder allgegenwärtig und es besteht dringender Handlungsbedarf.
BANSBACHKnowing you.
NEWSLETTER07/2023
Medieninhaber und Verleger:BANSBACH GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Gänsheidestraße 67-74, 70184 Stuttgart (DE) Handelsregister: Amtsgericht Stuttgart, HRB 3439 USt-IdNr.: DE147810084
BANSBACH GmbHnimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir halten uns strikt an die Regeln der Datenschutzgesetze. Personenbezogene Daten werden auf unserer Webseite nur im technisch notwendigen Umfang erhoben. In keinem Fall werden die erhobenen Daten verkauft oder aus anderen Gründen an Dritte weitergegeben.
Sicherheitshinweis: Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass diese Nachricht von BANSBACH GmbH nur für die angeführten Empfänger bestimmt ist. Da wir diese E-Mail ohne Verschlüsselung bzw. digitale Signatur versenden, besteht die Möglichkeit, dass Dritte unbefugt mitlesen oder dass die Nachricht verändert wird. BANSBACH GmbH übernimmt dafür keine Haftung.
Falls Sie zukünftig keine weiteren Newsletter oder allgemeine Informationen von BANSBACH per E-Mail wünschen, klicken Sie bitte auf den folgenden Link, um sich abzumelden: #unsubscribe#. Unter folgendem Link können Sie Ihre Datenschutzeinstellungen ändern: #privacySettings#.
Wenn Sie den Newsletter nicht korrekt angezeigt bekommen, klicken Sie bitte hier.