BANSBACH GmbH - Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft-logo
  • Unternehmen
    • Unternehmen
    • Unser Unternehmen
    • Gruppe
    • Team
    • Nachhaltigkeitsmanagement
  • Kompetenzen
    • Kompetenzen
    • Corporate Finance
      • Corporate Finance
      • Mergers & Acquisitions Begleitung
      • Due Diligence Begleitung
      • Bewertung einzelner Vermögensgegenstände
      • Indikative Bewertungen für Unternehmen und Unternehmensteile
      • Unternehmensbewertung
      • Gerichts- und Schiedsgutachten
      • Fairness Opinions nach IDW S 8
      • Bewertungen aus steuerlichen Anlässen, für Erb- und Nachfolgeregelung und Abfindungen im Familienrecht
      • Kaufpreisallokation – Purchase Price Allocations
    • Ganzheitliche Beratung
      • Ganzheitliche Beratung
      • Beratung gemeinnütziger Organisationen
      • Existenzgründung
      • Family-Office
      • Mitarbeiterbeteiligungsmodelle
      • Restrukturierung und Sanierungskonzepte
      • Testamentsvollstreckung
    • IT-Prüfung und IT-Beratung
      • IT-Prüfung und IT-Beratung
      • Analyse von Massendaten
      • Beratung bei der Auslagerung von IT-Systemen (Outsourcing)
      • Beratung bei der Auswahl von IT-Systemen
      • Beratung für die Einhaltung von steuerlichen Anforderungen (GoBD)
      • Beratung und Unterstützung bei der Erstellung von Verfahrensdokumentationen
      • Prüfung von Softwareprodukten
    • Rechnungs- und Personalwesen
    • Rechnungslegung
      • Rechnungslegung
      • Accounting Manuals
      • Erstellung von Jahresabschlüssen
      • Erstellung von Konzernabschlüssen
      • Erstellung von Zwischenabschlüssen
      • Offenlegung von Jahresabschlüssen
      • Rechnungslegung nach HGB und IFRS
      • Rechnungslegung nach speziellen Buchführungsverordnungen
      • Stellungnahmen zu Fragen der Rechnungslegung
    • Rechtsberatung
      • Rechtsberatung
      • Erbrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Schiedsverfahren
      • Unternehmensnachfolge
      • Wirtschaftsstrafrecht
    • Steuerberatung
      • Steuerberatung
      • Beratung und Vertretung in Steuerstrafverfahren
      • Internationale Steuerberatung
      • Lohnsteuer- und Sozialversicherung
      • Steuerliche Gestaltungs- und Umstrukturierungsberatung
      • Umsatzsteuer
      • Umsatzsteuer für die öffentliche Hand
      • Verrechnungspreise
      • Nachfolgeplanung
      • Zölle und Verbrauchsteuern
    • Unternehmensberatung
      • Unternehmensberatung
      • Accounting
      • Controlling & Performance Management
      • Corporate Finance
      • Corporate Governance & Interne Revision
      • Organisation & Prozesse
      • Restrukturierung & Sanierung
      • Strategische Initiative & Beratung
      • Working Capital & Liquidationsmanagement
    • Wirtschaftsprüfung
      • Wirtschaftsprüfung
      • Konzern- und Jahresabschlussprüfungen
      • Prüfungen bei Umstrukturierungen
      • Prüferische Durchsichten von Finanzinformationen
      • Financial Due Diligence
      • Forensische Prüfungen
      • Prüfung betrieblicher Abläufe und interner Kontrollsysteme
      • Prüfungen bei spezifischen regulatorischen oder Branchen-Anforderungen
      • Prüfungen nach Verpackungsgesetz
      • Prüfungen nach Verpackungsgesetz
      • Externe Qualitätskontrolle
      • Gutachten / Gutachterliche Stellungnahmen
  • International
  • Aktuelles
    • Aktuelles
    • Events und Veranstaltungen
    • Neues von BANSBACH
    • BANSBACH-Blog
    • Alles zu Corona
    • BANSBACH Newsletter
    • News
    • Downloads / Service
  • Karriere
    • Karriere
    • Aktuelle Stellenangebote
    • Arbeiten bei BANSBACH
    • Bewerbungsprozess
    • So arbeiten wir
  • Kontakt
  • EN
  • Kreston Logo farbig
BANSBACH Fußzeilen - Logo weiss
Kreston Logo farbig
  • Unternehmen
    • Unternehmen
    • Unser Unternehmen
    • Gruppe
    • Team
  • Kompetenzen
    • Kompetenzen
    • Unsere Kompetenzen
    • Wirtschaftsprüfung
    • Steuerberatung
    • Corporate Finance
    • Unternehmensberatung
    • Rechnungs- und Personalwesen
    • Rechtsberatung
    • Rechnungslegung
    • IT-Prüfung und IT-Beratung
    • Ganzheitliche Beratung
  • International
  • Aktuelles
    • Aktuelles
    • Übersicht
    • Events und Veranstaltungen
    • Neues von BANSBACH
    • BANSBACH-Blog
    • Alles zu Corona
    • BANSBACH Newsletter
    • News
    • Downloads / Service
  • Karriere
    • Karriere
    • Aktuelle Stellenangebote
    • Arbeiten bei BANSBACH
    • Bewerbungsprozess
    • So arbeiten wir
  • Kontakt
Ihre Auswahlmöglichkeiten
Sprache Deutsch
  • Home
  • -
  • Newsletter 11 / 2021

Editorial

 

Liebe Leserinnen und Leser,

der Hype um Kryptowährungen nimmt immer extremere Dimensionen an. Mit El Salvador hat kürzlich das erste Land der Welt Bitcoin als gesetzliches Zahlungsmittel zugelassen und die Gewinne, die Spekulanten mit Bitcoin, Ethereum oder Cardano einfahren, steigen nahezu ins Unermessliche. Längst ist auch der Fiskus auf solche Aktivitäten aufmerksam geworden. Wie Spekulationen mit Bitcoin & Co. besteuert werden, erläutern wir Ihnen in der November-Ausgabe unseres Newsletters. Darüber hinaus haben wir Wissenswertes rund um das Thema betriebliche Altersversorge, zum Umgang der Finanzämter mit zu hohen Zinsen sowie zu weiteren Neuerungen aus den Bereichen Steuern und Recht für Sie zusammengestellt.

Wir wünschen Ihnen eine angenehme und aufschlussreiche Lektüre. Bleiben Sie gesund!

Ihr BANSBACH-Team

 

Aktuelle News

 
1

Kryptowährungen: So werden Spekulationen mit Bitcoin & Co. besteuert

2

Anwendungsschreiben: Klarstellungen zur betrieblichen Altersversorgung

3

Nach der Verfassungsbeschwerde: So handhaben Finanzämter nun den zu hohen Zins

4

Anwendung des KöMoG: Neues zum Optionsmodell bei der Körperschaftsteuer

5

Auslandsreisen: Pauschbeträge für Verpflegung und Übernachtung 2022 unverändert

6

Erleichterungen: Corona-Übergangsregelungen bis zum 31. August 2022 verlängert.

7

Satzung: Neue Regeln zur Mittelweitergabe

8

Einspruchsfrist: Wann kommt die Post vom Finanzamt beim Empfänger an?

 

Steuern

 

Kryptowährungen: So werden Spekulationen mit Bitcoin & Co. besteuert

 

Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum oder Cardano haben in der Vergangenheit wahre Kursfeuerwerke hingelegt, so dass mancher Spekulant erhebliche Kursgewinne einfahren konnte. Wer beispielsweise im März 2020 Bitcoins für EUR 25.000,00 bis EUR 30.000,00€ gekauft hatte, konnte bei einem Verkauf im April 2021 einen Gewinn von mehr als EUR 200.000,00 erzielen.

Weiterlesen ⟶
 

Anwendungsschreiben: Klarstellungen zur betrieblichen Altersversorgung

 

Die Finanzverwaltung hat das umfangreiche Anwendungsschreiben zur steuerlichen Förderung der betrieblichen Altersversorgung überarbeitet und für alle offenen Fälle neue Regeln erlassen.

Weiterlesen ⟶
 

Nach der Verfassungsbeschwerde: So handhaben Finanzämter nun den zu hohen Zins

 

Im Juli 2021 hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die gesetzliche Verzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen von 6 % pro Jahr ab 2014 als verfassungswidrig eingestuft. Die Finanzämter dürfen den 6-%-Satz demnach nur noch für Verzinsungszeiträume bis einschließlich 31. Dezember 2018 weiter anwenden. Für darauf folgende Verzinsungszeiträume hat das BVerfG den Gesetzgeber verpflichtet, eine verfassungsgemäße Neuregelung zu treffen. Das Landesamt für Steuern Niedersachsen hat sich nun zu den Konsequenzen dieser Rechtsprechung geäußert.

Weiterlesen ⟶
 

Anwendung des KöMoG: Neues zum Optionsmodell bei der Körperschaftsteuer

 

Das mit Spannung erwartete „Check-the-box“-Verfahren für deutsche Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften hat der Gesetzgeber in diesem Jahr mit dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) umgesetzt.

Weiterlesen ⟶
 

Auslandsreisen: Pauschbeträge für Verpflegung und Übernachtung 2022 unverändert

 

Für gewöhnlich aktualisiert das Bundesfinanzministerium (BMF) einmal im Jahr die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten, die bei betrieblich bzw. beruflich veranlassten Auslandsreisen zur Anwendung kommen. Das BMF hat nun jedoch darauf hingewiesen, dass die Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder pandemiebedingt diesmal nicht zum 1. Januar 2022 neu festgesetzt werden.

Weiterlesen ⟶
 

Recht

 

Erleichterungen: Corona-Übergangsregelungen bis zum 31. August 2022 verlängert.

 

Im letzten Jahr hat der Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2021 befristete Übergangsregelungen getroffen, die Mitgliederversammlungen und Vorstandwahlen erleichtern. Angesichts der ungewissen Fortentwicklung der Pandemiesituation und daraus resultierender Versammlungsbeschränkungen hat der Gesetzgeber diese Erleichterungen um acht Monate verlängert.

Weiterlesen ⟶
 

Satzung: Neue Regeln zur Mittelweitergabe

 

Vereine sind nicht nur selbst aktiv, sondern fördern auch die Aktivitäten anderer Körperschaften. Der geänderte Anwendungserlass zur Abgabenordnung enthält wichtige Hinweise zur Mittelweitergabe.

Weiterlesen ⟶
 

Einspruchsfrist: Wann kommt die Post vom Finanzamt beim Empfänger an?

 

Wer einen Steuerbescheid erhalten hat und gegen diesen Einspruch einlegen will, muss wissen, wann die einmonatige Einspruchsfrist endet. Um zu ermitteln, wann die Frist zu laufen beginnt, hat der Gesetzgeber eine Vereinfachungsregelung geschaffen.

Weiterlesen ⟶
 

BANSBACH
Knowing you.

NEWSLETTER
11/2021

Medieninhaber und Verleger:
BANSBACH GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Gänsheidestraße 67-74, 70184 Stuttgart (DE) Handelsregister: Amtsgericht Stuttgart, HRB 3439 USt-IdNr.: DE147810084

BANSBACH GmbH
nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir halten uns strikt an die Regeln der Datenschutzgesetze. Personenbezogene Daten werden auf unserer Webseite nur im technisch notwendigen Umfang erhoben. In keinem Fall werden die erhobenen Daten verkauft oder aus anderen Gründen an Dritte weitergegeben.

Sicherheitshinweis: Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass diese Nachricht von BANSBACH GmbH nur für die angeführten Empfänger bestimmt ist. Da wir diese E-Mail ohne Verschlüsselung bzw. digitale Signatur versenden, besteht die Möglichkeit, dass Dritte unbefugt mitlesen oder dass die Nachricht verändert wird. BANSBACH GmbH übernimmt dafür keine Haftung.

Falls Sie zukünftig keine weiteren Newsletter oder allgemeine Informationen von BANSBACH per E-Mail wünschen, klicken Sie bitte auf den folgenden Link, um sich abzumelden: #unsubscribe#. Unter folgendem Link können Sie Ihre Datenschutzeinstellungen ändern: #privacySettings#.

Wenn Sie den Newsletter nicht korrekt angezeigt bekommen, klicken Sie bitte hier.

Zurück zur Übersicht
BANSBACH Fußzeilen - Logo weiss
Standorte
  • Stuttgart
  • Baden-Baden
  • Balingen
  • Dresden
  • Frankfurt
  • Freiburg
  • Jena
  • Leipzig
  • München
  • Überlingen
Quicklinks
  • Nachhaltigkeitsmanagement
  • Downloads
  • Transparenzbericht
  • Qualitätssicherung
  • Auftragsbedingungen
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Pflichtinfos für Bewerber
  • EN
BANSBACH-Newsletter

Abonnieren Sie hier unseren Kanzlei-Newsletter und erhalten Sie immer die neuesten Informationen aus Steuern und Recht.

Folgen Sie uns auf unseren Social Media Kanälen:

© BANSBACH 2023