Liebe Leserinnen,Liebe Leser,
ein drittes Entlastungspaket wurde im September 2022 geschnürt, um die Bürgerinnen und Bürger bei immer weiter steigenden Energie- und Nahrungsmittelpreisen zu entlasten. Ob Einmalzahlungen für Rentner und Studenten, der Hinzuverdienst bei Midijobs oder die Senkung der Umsatzsteuer – insgesamt stellt die Koalition mehr 65 Milliarden Euro zur Verfügung. Weitere wichtige Details zu diesem und weiteren Themen haben wir für Sie in der November-Ausgabe unseres Newsletters aufgeführt.
Wir wünschen Ihnen eine angenehme und aufschlussreiche Lektüre. Bleiben Sie gesund!
Ihr BANSBACH-Team
Ampel-Koalition schnürt ein drittes Entlastungspaket
Doch keine Entscheidung zur Verfassungswidrigkeit der Abgeltungsteuer
Vorsteuer: So ist das Zuordnungswahlrecht bei gemischt genutzten Gegenständen auszuüben!
Gesetzgebung: Inflationsausgleichsgesetz sieht Entlastungen teils schon für 2022 vor
Beabsichtigte Neuerungen durch das Jahressteuergesetz 2022
Kapitalgesellschaften: Kein Vorsteuerabzug, wenn Leistungen (auch) privaten Interessen dienen
Vorweggenommene Erbfolge: Kann ein an Dritte überlassenes Grundstück zu Verwaltungsvermögen führen?
Für Eröffnungsverfahren genug: Ein Testament kann auch auf Basis einer Kopie eröffnet werden
Eigenheim nach Erbschaft: Auch psychische Gründe rechtfertigen Ende der Selbstnutzung
Bebaute Grundstücke: Neue Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung
Wegen steigender Energie- und Nahrungsmittelpreise hat die Ampel-Koalition im September 2022 ein drittes Entlastungspaket geschnürt. Insbesondere steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Aspekte werden vorgestellt.
Das Finanzgericht Niedersachsen hält die Abgeltungsteuer für verfassungswidrig und hatte sie dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt. Doch eine Entscheidung wird es vorerst nicht geben.
Der Vorsteuerabzug bei nicht nur unternehmerisch genutzten Gegenständen (z. B. Photovoltaikanlagen) erfordert eine zeitnahe Zuordnung zum Unternehmensvermögen. Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, dass für die Dokumentation der Zuordnung keine fristgebundene Mitteilung an das Finanzamt erforderlich ist.
Das Bundesfinanzministerium hat die Eckpunkte für ein Inflationsausgleichsgesetz vorgestellt. Es sieht vor, die Steuerlast an die Inflation anzupassen, um so Mehrbelastungen zu vermeiden.
Durch das Jahressteuergesetz 2022 sollen zahlreiche Anpassungen und Neuerungen insbesondere im Einkommensteuerrecht erfolgen. Der vorliegende Entwurf stellt ein frühes Stadium im Gesetzgebungsverfahren dar, sodass mit weiteren Änderungen zu rechnen ist. Wichtige Vorhaben werden nachfolgend vorgestellt.
Das Finanzgericht Baden-Württemberg (FG) hat entschieden, dass der Vorsteuerabzug einer Kapitalgesellschaft aus Leistungen für private Interessen ihres Geschäftsführers und dessen Ehefrau ausgeschlossen ist.
Im Erbschaftsteuerrecht gibt es bei einer Schenkung oder Erbschaft auch sogenanntes Verwaltungsvermögen. Das ist das Vermögen eines Unternehmens, welches nicht dem Betrieb selbst dient. Für das Verwaltungsvermögen kann keine Verschonung von der Erbschaftsteuer beantragt werden.
Wer seinen letzten Willen verfasst, sollte dessen Gültigkeit nicht durch einen formalen Lapsus riskieren. Über einen solchen musste im Folgenden das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) entscheiden, nachdem das Nachlassgericht - und das nicht ganz zu Unrecht - die Eröffnung eines Testaments abgelehnt hatte, da hierfür lediglich eine Testamentskopie vorgelegt wurde.
Eheleute bzw. eingetragene Lebenspartner können sich untereinander ein selbstbewohntes Familienheim erbschaftsteuerfrei vererben, sofern der überlebende Partner die Immobilie nach dem Erbfall unverzüglich zur Nutzung zu eigenen Wohnzwecken bestimmt.
Das Bundesfinanzministerium hat eine neue Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück veröffentlicht.
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NEWSLETTER11/2022
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