Liebe Leserinnen und Leser,
das Steuerrecht entwickelt sich stetig weiter. Uns liegt viel daran, dass Sie immer gut informiert sind. Wir haben auch diesen Monat wichtige Änderungen und Informationen aus den Bereichen Recht, Wirtschaft und Steuern für Sie zusammengestellt.
Wir wünschen Ihnen eine angenehme und aufschlussreiche Lektüre.
Ihr BANSBACH-Team
Dienstreise: Keine pauschalen Kilometersätze für Fahrten mit dem Fahrrad
Gesetzgebung: Verbesserung bei der Firmenwagenbesteuerung ab 2024 geplant
Entlastungen im Überblick: Pflegekosten in der Einkommensteuererklärung
Wachstumschancengesetz: Regierungsentwurf liegt nun (endlich) vor
Regierungsentwurf: Umsatzsteuer-Ausblick auf das Wachstumschancengesetz
Arbeitszimmer und Homeoffice-Pauschale seit 2023: Anwendungsschreiben veröffentlicht
EU-Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
Erbfall: Rechtsberatungskosten können Nachlassverbindlichkeiten sein
Sozialversicherung: Selbstständig tätig oder in einer abhängigen Beschäftigung?
Werbungskosten: Gegenrechnung von Kosten und Aufwandsentschädigung
Hinweisgeberschutzgesetz: Verpflichtung zur Implementierung eines internen Meldekanals für Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden.
Benutzen Arbeitnehmer für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte ihr Fahrrad, können sie die Entfernungspauschale ansetzen. Die Bundesregierung hat nun aber ausgeführt, dass es bei Fahrten anlässlich einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit keine pauschalen Kilometersätze (EUR 0,30 je gefahrenen Kilometer) gibt.
Die Bundesregierung plant weitere Verbesserungen bei der Firmenwagenbesteuerung. Bei der Privatnutzung eines Firmenwagens in Form eines reinen Elektrofahrzeugs wird bislang für die Bemessung des geldwerten Vorteils nur ein Viertel des Bruttolistenpreises für die in den geldwerten Vorteil eingehende Abschreibung angesetzt, wenn der Bruttolistenpreis nicht mehr als EUR 60.000 beträgt. Diese Grenze soll auf EUR 80.000 angehoben werden.
Kosten für die eigene Pflege sind im Regelfall als außergewöhnliche Belastungen abziehbar. Um die Kosten absetzen zu können, muss mindestens ein Schweregrad der Pflegebedürftigkeit oder eine erhebliche Einschränkung in der Alltagskompetenz bestehen. Gut zu wissen: Anstelle des Ansatzes einer außergewöhnlichen Belastung können Pflegebedürftige unter bestimmten Voraussetzungen den Behindertenpauschbetrag nutzen. Wir klären auf!
Schon kurz nach der Sommerpause gab es wieder Streit in der Ampel-Koalition. Diesmal ging es um das „Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz)“.
Das geplante Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) hat inzwischen den Status eines Regierungsentwurfs erlangt. Auch für den Bereich der Umsatzsteuer beinhaltet der Entwurf zahlreiche Änderungen. Wir fassen für Sie das Wichtigste in einem Überblick zusammen.
Durch das Jahressteuergesetz 2022 wurde der Abzug für Kosten für ein (häusliches) Arbeitszimmer mit Wirkung ab 2023 teilweise neu geregelt. Zudem wurde die bislang befristet geltende Homeoffice- bzw. Tagespauschale dauerhaft im Einkommensteuergesetz verankert. Das Bundesfinanzministerium hat nun zu den Neuregelungen umfangreich Stellung bezogen.
Am 31. Juli 2023 hat die EU-Kommission das erste vollständige sektorunabhängige Set von Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards veröffentlicht (= European Sustainability Reporting Standards, kurz: ESRS). Das Set besteht aus zwei allgemeinen Standards, die übergreifend für die Erstellung der Nachhaltigkeitsberichte anzuwenden sind und zehn thematischen Standards, die den drei Bereichen der Nachhaltigkeit „Umwelt“, „Soziales“ und „Governance“ zugeordnet sind.
Wenn man erbt, kann man von der Erbschaft unter bestimmten Umständen in Zusammenhang damit entstandene Kosten abziehen. So gibt es die Nachlassverbindlichkeiten, die steuermindernd geltend gemacht werden können. Das sind zum Beispiel Steuerschulden oder Kosten im Zusammenhang mit der Beerdigung. Daneben gibt es noch steuerlich unbeachtliche Nachlassverwaltungskosten. Wir klären auf.
Bei Betriebsprüfungen der Sozialversicherung kommt es immer wieder zum Streit, ob jemand für einen Betrieb selbstständig tätig ist oder in einer abhängigen Beschäftigung steht. Aktuell musste sich das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg mit dieser Thematik beschäftigen.
Die Kosten einer doppelten Haushaltsführung können Sie im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung steuermindernd berücksichtigen, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Dann erhöhen sich Ihre abzugsfähigen Werbungskosten. Wenn Sie jedoch eine diesbezügliche Erstattung von Ihrem Arbeitgeber erhalten, ist diese den Aufwendungen gegenzurechnen. Und aufgepasst: Auch eine steuerfreie Dienstaufwandsentschädigung ist hier gegenzurechnen!
Das Thema Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist nicht zuletzt durch dessen Verabschiedung momentan wieder allgegenwärtig und es besteht dringender Handlungsbedarf.
BANSBACHKnowing you.
NEWSLETTER11/2023
Medieninhaber und Verleger:BANSBACH GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Löffelstr. 40, 70597 Stuttgart (DE) Handelsregister: Amtsgericht Stuttgart, HRB 3439 USt-IdNr.: DE147810084
BANSBACH GmbHnimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir halten uns strikt an die Regeln der Datenschutzgesetze. Personenbezogene Daten werden auf unserer Webseite nur im technisch notwendigen Umfang erhoben. In keinem Fall werden die erhobenen Daten verkauft oder aus anderen Gründen an Dritte weitergegeben.
Sicherheitshinweis: Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass diese Nachricht von BANSBACH GmbH nur für die angeführten Empfänger bestimmt ist. Da wir diese E-Mail ohne Verschlüsselung bzw. digitale Signatur versenden, besteht die Möglichkeit, dass Dritte unbefugt mitlesen oder dass die Nachricht verändert wird. BANSBACH GmbH übernimmt dafür keine Haftung.
Falls Sie zukünftig keine weiteren Newsletter oder allgemeine Informationen von BANSBACH per E-Mail wünschen, klicken Sie bitte auf den folgenden Link, um sich abzumelden: #unsubscribe#. Unter folgendem Link können Sie Ihre Datenschutzeinstellungen ändern: #privacySettings#.
Wenn Sie den Newsletter nicht korrekt angezeigt bekommen, klicken Sie bitte hier.