Liebe Leserinnen und Leser,
der Deutsche Bundestag hat Anfang Dezember letzten Jahres das Jahressteuergesetz 2022 beschlossen und die Nutzerinnen und Nutzer damit von bürokratischen Hürden bei der Installation und Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen befreit. Für die Lieferung von Photovoltaikanlagen fällt nun seit Januar 2023 keine Umsatzsteuer mehr an (Nullsteuersatz), wenn diese auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes installiert werden.
Details zu diesem und weiteren Themen aus den Bereichen Steuern und Recht finden Sie in den nachstehenden Beiträgen unseres März-Newsletters.
Wir wünschen Ihnen eine angenehme und aufschlussreiche Lektüre.
Ihr BANSBACH-Team
Jahressteuergesetz 2022: Photovoltaikanlagen weitgehend steuerfrei gestellt
Künstlersozialabgabe - Meldung der abgabepflichtigen Entgelte für das Jahr 2022 bis zum 31. März 2023
Auslandsdienstreisen: Ab jetzt neue Pauschbeträge für Verpflegung und Übernachtung
Formvorschrift: Kann man gegen einen Bescheid mit einer einfachen E-Mail Einspruch einlegen?
Mit dem Jahressteuergesetz 2022 hat der Steuergesetzgeber beachtliche Schritte unternommen, um bürokratische Hürden bei der Errichtung und dem Betrieb von Photovoltaikanlagen abzubauen.
Unternehmen, die zum Kreis der Abgabepflichtigen nach § 24 KSVG gehören oder die regelmäßig Leistungen selbständiger Künstler/Publizisten für Eigenwerbung in Anspruch nehmen, müssen an dem gesetzlich geregelten Meldeverfahren der Künstlersozialkasse teilnehmen.
Gewöhnlich einmal im Jahr aktualisiert das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die landesspezifischen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten, die bei betrieblich bzw. beruflich veranlassten Auslandsreisen zur Anwendung kommen.
Wenn Sie einen Bescheid vom Finanzamt erhalten, sollten Sie genau prüfen, ob dieser möglicherweise fehlerhaft ist.
BANSBACHKnowing you.
NEWSLETTER03/2023
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