Liebe Leserinnen und Leser,
die Finanzverwaltung hat hinsichtlich der Nichtbeanstandungsfrist für Kassensysteme jüngst einen Richtungswechsel vollführt: Noch im Juni 2020 war eine Verlängerung der Nichtbeanstandungsfrist abgelehnt worden. Nun wurde eine solche Verlängerung – unter Auflagen – möglich gemacht.
Die Details erfahren Sie hier.
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SONDERNEWSLETTER07/2020
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