Liebe Leserinnen und Leser,
kleine und mittelständische Unternehmen mit Corona-bedingten erheblichen Umsatzrückgängen können sich mit der Überbrückungshilfe einen Teil ihrer Fixkosten der Monate Juni bis August 2020 erstatten lassen. Es handelt sich dabei um einen Zuschuss, nicht um Darlehen.
Eine Voraussetzung ist, dass im April und Mai 2020 ein Umsatzrückgang von mindestens 60% im Vergleich zu 2019 zu verzeichnen war. Erstattet werden dann 40% bis 80% der Fixkosten in den Monaten Juni bis August 2020, sofern der Umsatzrückgang in diesen Monaten 40% oder höher ist. Für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern werden maximal TEUR 150 Zuschuss gezahlt.
Nicht qualifiziert sind u.a. öffentliche Unternehmen und Unternehmen, die zum 31.12.2019 bereits in Schwierigkeiten waren. Außerdem sind Unternehmen bzw. Unternehmensgruppen, welche bestimmte Größenkriterien überschreiten, von der Förderung ausgeschlossen.
Die Frist zur Beantragung der Überbrückungshilfe ist verlängert worden. Anträge können nun bis 30.09.2020 gestellt werden. Die Antragstellung ist ausschließlich über ein Online-Portal und unter Einschaltung eines registrierten Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters möglich. BANSBACH ist registriert und unterstützt Sie gerne bei der Prüfung der Antragsvoraussetzungen und der Antragstellung.
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SONDERNEWSLETTER08/2020
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