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Alles zu Corona

CORONA – PANDEMIE: Zahlreiche Schutzschirm-Maßnahmen stehen zur Verfügung

Hinweis: Die aktualisierte Version des Artikels (Stand 27.  April 2020) finden Sie hier.

Noch sind die wirtschaftlichen Konsequenzen der aktuellen Situation in ihrem Ausmaß kaum zu überblicken, für viele kleine oder mittelständische Unternehmen sind die Auswirkungen jedoch jetzt schon zu spüren. Mitunter ist bereits zum aktuellen Zeitpunkt klar, dass die Liquiditätsausstattung nicht ausreichen wird.

Der von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte CORONA-Schutzschirm beinhaltet verschiedene Maßnahmen, die gerade mittelständischen Unternehmen schnell Hilfe bieten sollen. Hierzu zählen u.a. die Folgenden:

Kurzarbeitergeld:

Die Anforderungen an die Gewährung von Kurzarbeitergeld werden gelockert. So können Unternehmen schon dann Antrag auf KUG stellen, wenn 10% der Mitarbeiter eines (Teil-)Betriebs durch die Kurzarbeit von einer Reduzierung Ihrer Nettoeinkünfte von 10% betroffen sind.

Weitere Informationen und Formulare finden Sie auf der Homepage der Agentur für Arbeit (www.arbeitsagentur.de). Einen Überblick über die Anforderungen bietet die beigefügte Kurzpräsentation. Selbstverständlich stehen wir für Fragen gerne zur Verfügung.

Liquiditätshilfen:

Die Bundesregierung stellt über die KfW finanzielle Mittel zur Verfügung. Entsprechende Antragsstellung erfolgt dabei über die jeweilige Hausbank. Die genauen Formalien sind derzeit noch in Klärung, allerdings wird einer aussagekräftigen Ermittlung des Liquiditätsbedarfs eine wichtige Bedeutung zukommen. Gerne beantworten wir Ihre Fragen und unterstützen Sie bei Bedarf mit unseren Planungstools. Informationen und Formulare für das Vorgehen zur Kreditgewährung erhalten Sie auf der Homepage der KfW (www.kfw.de).

Stundungsmöglichkeiten:

Kann belegt werden, dass die Ergebnissituation im laufenden Geschäftsjahr schlechter ausfallen wird, als im vorherigen Geschäftsjahr, können Anpassungen für steuerliche Vorauszahlungen erfolgen. Gleiches gilt für fällige Steuerzahlungen. Diese lassen sich ebenfalls auf Antrag zinsfrei bis auf weiteres stunden. Informationen hierzu finden Sie auf www.bundesfinanzministerium.de. Unsere Steuerexperten unterstützen Sie gerne bei der Stellung der erforderlichen Anträge.

Weitere Informationen finden Sie in der beigefügten Kurzübersicht, die wir regelmäßig anpassen. Zudem stehen Ihnen bei Bedarf unsere Kollegen der BANSBACH ECONUM Unternehmensberatung für eine QUICK-CHECK Ihres Unternehmens zur Verfügung. Gerne prüfen wir für Sie auch die Bezuschussung unserer Leistungen durch entsprechende Fördermittel (beispielsweise BAFA).

Präsentation zum Download:

ABSICHERUNG DER LIQUIDITÄT IN DER CORONA KRISE (Version: 17. April 2020)

ENSURING LIQUIDITY IN THE CORONA CRISIS (engl.) (Version: 9. April 2020)

 

Hinweis:
Sämtliche Informationen werden durch BANSBACH mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Angesichts der schnellen Entwicklungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise geben sie aber den Sach- und Diskussionsstand lediglich zu einem bestimmten Zeitpunkt wieder. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann BANSBACH daher keine Haftung übernehmen. Insbesondere können diese Informationen keine rechtliche Beratung im Einzelfall ersetzen.
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