Alles zu Corona
Die Corona-Prämie in Höhe von maximal EUR 1.500,00, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern steuerfrei zukommen lassen können (siehe Artikel vom 11. November 2020) kann nun doch noch bis zum 30. Juni 2021 ausgezahlt werden. Zunächst war die Frist zum 31. Dezember 2020 gesetzt worden, mit Verabschiedung des Jahressteuergesetztes 2020 wurde nun auch die Verlängerung beschlossen.
Allerdings sollten hier keine Fehlschlüsse gezogen werden: Sofern die Prämie für 2020 bereits gewährt worden ist, darf nicht erneut ein Betrag von EUR 1.500,00 steuerfrei ausgezahlt werden. Allein der Zeitraum für die Gewährung wurde verlängert.