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  • von Karsten Seibel
  • 2 Min. Lesedauer

Ausgleich für die kalte Progression

Mit einem Kommentar von

Olaf Gläser

Steuerberater

Direkt zum kommentar

Der Steuertarif wird 2023 angepasst. So viel mehr Netto dürfen Sie jetzt erwarten.

Ob man es nun Steuererleichterung nennt oder Verhinderung einer schleichenden Steuererhöhung, spielt am Ende keine Rolle. Weil der Steuertarif in diesem Jahr angepasst wird, bleibt den Bürgern als Ausgleich für die schwindende Kaufkraft mehr Netto vom Brutto.

Je nach Einkommen und Familienstand geht es um mehr als 2000 Euro im Jahr. Das zeigen Berechnungen des Wirtschaftsprofessors Frank Hechtner von der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. In die Rechnung gingen neben den veränderten Eckwerten des Einkommensteuertarifs auch die Kindergelderhöhung und veränderte Sozialbeiträge ein.

Ein Single mit einem monatlichen Einkommen von 2000 Euro hat laut Hechtners Rechnung aufs Jahr gerechnet 189 Euro mehr. Bei einem Einkommen von monatlich 4000 Euro sind es unter dem Strich 406 Euro im Jahr, bei einem Einkommen von 6000 Euro sind es 703 Euro. Alleinerziehende mit einem Kind haben beispielsweise in diesen drei Einkommensgruppen aufs Jahr gerechnet zwischen 517 Euro und 620 Euro mehr. Und je mehr Kinder zum Haushalt gehören, desto größer sind die Effekte.

Mehr als 100 Euro im Monat oder 1200 Euro im Jahr gingen bis zum Jahresende bei den meisten Familien auf dem Konto ein, denn es gibt ab dem 1. Januar für jedes Kind einheitlich 250 Euro monatlich. Bislang gibt es für das erste und zweite Kind monatlich je 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro, für jedes weitere Kind 250 Euro.

Im ersten Entwurf des Inflationsausgleichsgesetzes vom September 2022 war noch von einheitlich 237 Euro die Rede. Der Kinderfreibetrag erhöht sich pro Elternteil von 2810 Euro auf 3012 Euro. Der Grundfreibetrag für alle Steuerzahler steigt von 10.347 Euro auf 10.908 Euro. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent soll 2023 erstmals ab einem zu versteuernden Einkommen von 62.810 Euro greifen. Auch für den Solidaritätszuschlag gibt es höhere Eckwerte. Die Einkommenshöhe, ab der die vollen 5,5 Prozent auf die festzusetzende Einkommensteuer erhoben werden, steigt laut Bundesfinanzministerium von 97.297 auf 104.010 Euro. Bei den Sozialbeiträgen berücksichtigte Hechtner die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze. Sie steigt für die Kranken- und Pflegeversicherung von 4837 Euro monatlich auf 4987,50 Euro. Zudem steigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag von 1,3 Prozent auf 1,6 Prozent in der gesetzlichen Krankenversicherung.

In anderen Ländern wird der Einkommensteuertarif jährlich automatisch an die Inflation angepasst.

Quelle

DIE WELT

Januar 2023


2 Min. Lesedauer
vor 3 Wochen veröffentlicht

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BANSBACH kommentiert

Der Begriff der kalten Progression geistert seit 2008 durch die Medien. Mit der kalten Progression wurde der Effekt beschrieben, dass durch die Gestaltung unseres Einkommensteuertarifes das Einkommen progressiv besteuert wird, dass also der Steuersatz für jeden weiteren Euro Einkommen steigt bis zum Höchstsatz von 45%. In einem Beispiel zeigt der VLH auf, dass eine ledige Arbeitnehmerin eine Gehaltserhöhung von 3% erhält, hier von 3.500,- € brutto auf 3.605,- € brutto. Nach Abzug von Steuer- und Sozialabgaben verbleibt ein zusätzliches Nettogehalt von 54,15 € und das sind nur 2,35%.

Seit 2018 kündigen alle Parteien an, den Steuertarif an die Inflationsrate anzupassen, bislang ohne Ergebnis. Ab dem Jahr 2023 wird es jetzt soweit sein. Verschiedene Parameter des Einkommensteuerrechts passen sich fortan laufend an die Inflationsrate an. So wird künftig erreicht, dass Einkommenssteigerungen nicht mehr automatisch zu höheren Steuerbelastungen führen.

Olaf Gläser

Steuerberater

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