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  • von Frederik Schindler, Nikolaus Doll
  • 6 Min. Lesedauer

Büro oder Homeoffice – das Ringen um die Heizkosten beginnt

Mit einem Kommentar von

Julia Müller-Rombach

Steuerberaterin

Direkt zum kommentar

Arbeiten im Homeoffice klingt für viele nach Entspannung. Keine Fahrtwege, kein Business-Outfit – einfach Laptop auf und los geht’s. Nach einer neuen Studie des Deutschen Gewerkschaftsbundes hat das Arbeiten von zu Hause für die Beschäftigten aber auch viele Nachteile: Demnach machen 28 Prozent der Heimarbeiter oft unbezahlte Überstunden. Die Erreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit sowie die Arbeit am Abend sind deutlich weiter verbreitet. Und die Beschäftigten verbrauchen den eigenen Strom, das eigene Wasser und Gas. Genau darauf setzen in Zeiten drohender Energieknappheit und steigender Preise die ersten Unternehmen.

Bereits Anfang Mai hatte der damalige nordrhein-westfälische Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) vorgeschlagen, Arbeitnehmer wieder ins Homeoffice zu schicken, damit in den Büros weniger geheizt werden müsse. Großen Widerhall fand der Vorstoß zunächst nicht – bis jetzt.

Der Konsumgüter-Hersteller Henkel erwägt die ungewöhnliche Idee nun, um Gas zu sparen. „Es ist möglich, dass wir wieder befristet mehr Homeoffice einführen, so wie in der Pandemie. Aber dieses Mal, um im nationalen Interesse Energie zu sparen“, sagte der Henkel-Vorstandsvorsitzende Carsten Knobel der „Rheinischen Post“. „Wir könnten dann die Temperatur in den Büros stark herunterfahren, während unsere Beschäftigten zu Hause im normalen Umfang heizen könnten.“

Gegenüber WELT sagte eine Unternehmenssprecherin:

„Wir sind durch unser diversifiziertes Energieportfolio bereits gut aufgestellt, können aktuell jedoch nicht auf Gas verzichten.“

Deshalb werde intensiv geprüft, wie die Produktion auf alternative Energieträger umgestellt werden könne. Zudem würden für den Herbst und Winter weitere Szenarien geprüft, je nachdem wie sich die Gasversorgung im weiteren Jahresverlauf darstellt. „Eine Überlegung ist eine mögliche Homeoffice-Regelung, um Energie und Heizkosten einzusparen.“

Im Bundestag stößt diese Idee überwiegend auf Kritik. Beate Müller-Gemmeke, in der Grünen-Fraktion Berichterstatterin für Arbeitnehmerrechte und Arbeitsmarktpolitik, hält Homeoffice zwar für „immer gut“, da Energie eingespart werden könne, mehr Klimaschutz ermöglicht und der Corona-Infektionsschutz verbessert würden. Auch bei Henkel seien aber klare Regeln notwendig. „Homeoffice muss alternierend zur Arbeit im Betrieb sein. Und natürlich braucht es einen finanziellen Ausgleich, denn steigende Heizkosten dürfen nicht auf die Beschäftigten abgewälzt werden“, so Müller-Gemmeke.

Die Vize-Fraktionsvorsitzende der Linken im Bundestag, Susanne Ferschl, ist sicher: „Letztlich geht es Henkel bei solch einer Aktion nicht primär um das Einsparen von Gas, sondern um das Senken der Betriebskosten.“ Arbeitgeber- und Unternehmensverbände hätten sich jahrelang gegen einen Rechtsanspruch auf Homeoffice für die Beschäftigten gewehrt. „Ein solcher Vorstoß unter dem Vorwand des gemeinsamen Energiesparens ist durchsichtig. Unternehmen müssen verpflichtet werden, entstehende Kosten im Homeoffice zu übernehmen, eine Pflicht zum Homeoffice lehnen wir ab.“

Auch in der AfD-Bundestagsfraktion wird der Vorstoß von Henkel abgelehnt.

„Zu Hause arbeiten, um im Unternehmen Gas zu sparen, ist ein wirklich absurder Vorschlag“,

sagte der arbeitspolitische Sprecher René Springer. Stattdessen müsse die Bundesregierung „mit allen Mitteln“ den drohenden Gasnotstand abwenden. „Notfalls muss die Nord-Stream-2-Pipeline in Betrieb genommen werden, damit deutsche Unternehmen weltweit gefragte Güter produzieren können, ohne die eigenen Angestellten zur Kostentragung zu verdonnern.“ Nord Stream 2 war nach Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine nicht wie geplant in Betrieb gegangen. Der Eigentümer der Pipeline gehört vollständig zum mehrheitlich staatlichen russischen Gazprom-Konzern.

Alexander Dobrindt, Chef der CSU-Landesgruppe im Bundestag, sagte: „Mitarbeiter ins Homeoffice zu schicken, um Energie zu sparen, bringt für die Energiebilanz im Land eher nichts.“ Um den Verbrauch zu senken, seien Gassparpläne für öffentliche Gebäude sinnvoller. Dobrindts Vorbild: Italien. Dort dürfen Klimaanlagen seit dem 1. Mai in öffentlichen Gebäuden nicht mehr unter eine Temperatur von 27 Grad kühlen. Der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der Unionsfraktion, Axel Knoerig (CDU), übt ebenfalls Kritik: „Die Last der Energiekrise darf nicht einseitig den Beschäftigten aufgebürdet werden. Die stationäre Betriebsstätte muss erhalten bleiben.“

Die SPD-Fraktion verweist auf das Mitte Mai verabschiedete Energiesicherungsgesetz. In einer von den Ampel-Fraktionen eingebrachten Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie heißt es zu dem Gesetz: „Neben der Notwendigkeit von freiwilligen Maßnahmen könnte in einer für die Gasversorgung kritischen Situation eine Begrenzung der Raumtemperatur in Bürogebäuden und wo möglich Homeoffice vorgeschrieben werden.“ Die energiepolitische Sprecherin der SPD im Bundestag, Nina Scheer, sagte: „Eine nähere Ausgestaltung steht noch aus.“

Der Sozialverband VdK Deutschland ist hier skeptisch. Das mobile Arbeiten habe sich zwar für viele Menschen, deren Tätigkeit dies erlaube, bewährt, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele. „Allerdings sollte niemand zum Homeoffice gezwungen werden, da der Betrieb für viele Beschäftigte ein wichtiger Ort zum sozialen Austausch ist“, so Bentele.

„Außerdem muss sichergestellt sein, dass die Unternehmen höhere Energiekosten selbst übernehmen und nicht auf die Angestellten abwälzen.“

Explizit befürwortet wird der Vorschlag von Henkel nur aus der FDP-Fraktion. „Ein gutes Beispiel für privatwirtschaftliche Initiative. Wieder einmal zeigt sich, dass nicht alles immer gesetzlich geregelt werden muss“, sagte der Vize-Vorsitzende Lukas Köhler. Verantwortungsbewusste Unternehmen seien längst bereit, ihren Beitrag zur Bewältigung der Krise zu leisten.

Quelle

DIE WELT

August 2022


6 Min. Lesedauer
vor 6 Monaten veröffentlicht

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BANSBACH kommentiert

Unsere Arbeitswelt hat sich seit Corona gewaltig verändert. Vor der Pandemie war Homeoffice regelmäßig verbreitet in größeren Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeiter. Dies geht aus einer Studie des Ifo-Instituts vom November 2020 hervor. Waren es vor der Pandemie lediglich 13% aller Erwerbstätigen und knapp 10% aller Beschäftigten, die zumindest zeitweise zu Hause gearbeitet haben, so stieg die Anzahl in der Spitze auf fast 50% im Februar 2021 an (IW-Report 2/2022 vom 19.1.2022). Diese lesenswerte Studie beschäftigt sich sehr umfangreich mit allen Aspekten, Chancen und Risiken des Homeoffice und gibt Prognosen für künftige Entwicklungen.

Häufig stellt sich für betroffene Arbeitnehmer die Frage, ob sich für Sie aus der freiwillig oder vom Arbeitgeber vorgegebenen Tätigkeit im Homeoffice steuerliche Vorteile ergeben. Die entscheidende Frage ist nun hier, ob ein steuerlich anzuerkennendes Arbeitszimmer vorliegt und ob diese Kosten begrenzt auf eine Pauschale oder unbegrenzt als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Grundsätzlich gilt: Steuerliche Vergünstigung gibt es nur, wenn dem Arbeitnehmer kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Für einen unbegrenzten Abzug der Kosten eines Arbeitszimmers ist eine weitere Voraussetzung, dass das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildet. Diese Voraussetzungen sind oftmals schwer zu erfüllen. Aufgrund der besonderen Umstände seit Beginn der Pandemie im März 2020 hat das Bundesfinanzministerium am 9.7.2021 in einem Schreiben die strengen Voraussetzungen gelockert. Hier heißt es z.B.: „Für die Zeit der pandemiebedingten Ausübung bestimmter Tätigkeiten in der Wohnung (seit März 2020) ist davon auszugehen, dass zu Hause grundsätzlich qualitativ gleichwertige Arbeiten wie beim bisherigen Arbeitsplatz ausgeübt werden, so dass bei quantitativ überwiegender Tätigkeit der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit in der Wohnung angenommen werden kann“. Leider ist diese Regelung begrenzt bis zum 31.12.2021. Im Weiteren werden u.a. noch Hinweise über die Nachweispflichten aufgeführt.

Neben dem typischen Homeoffice wachsen auch die Angebote für Coworking Spaces. Wer nicht zu Hause arbeiten kann oder möchte, mietet sich dort einen Arbeitsplatz. Diese Kosten sind i.d.R. unbegrenzt steuerlich abzugsfähig. Das Hamburger Abendblatt berichtete kürzlich über ein neues Konzept, das sich „hugsandplugs“ nennt, zu Deutsch „Umarmungen und Steckdosen“. Dies ist das Konzept eines Cafés, welches für eine Tagespauschale einen Arbeitsplatz mit schnellem Internet und Stromanschluss anbietet. In der Tagespauschale sind 14€ enthalten für ein Mittagessen oder Kaffee. Das Tagesticket inkl. Verpflegungspauschale kann auch steuerlich geltend gemacht werden.

Wenn Sie im Homeoffice arbeiten – gleichgültig ob in den eigenen vier Wänden oder außerhalb, zeigen wir Ihnen gerne auf, welche Ihrer Kosten Sie steuerlich geltend machen können. Sprechen Sie uns an.

Julia Müller-Rombach

Steuerberaterin

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