BANSBACH GmbH - Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft-logo
  • Unternehmen
    • Unternehmen
    • Unser Unternehmen
    • Gruppe
    • Team
  • Kompetenzen
    • Kompetenzen
    • Corporate Finance
      • Corporate Finance
      • Mergers & Acquisitions Begleitung
      • Due Diligence Begleitung
      • Bewertung einzelner Vermögensgegenstände
      • Indikative Bewertungen für Unternehmen und Unternehmensteile
      • Unternehmensbewertung
      • Gerichts- und Schiedsgutachten
      • Fairness Opinions nach IDW S 8
      • Bewertungen aus steuerlichen Anlässen, für Erb- und Nachfolgeregelung und Abfindungen im Familienrecht
      • Kaufpreisallokation – Purchase Price Allocations
    • Ganzheitliche Beratung
      • Ganzheitliche Beratung
      • Beratung gemeinnütziger Organisationen
      • Existenzgründung
      • Family-Office
      • Mitarbeiterbeteiligungsmodelle
      • Restrukturierung und Sanierungskonzepte
      • Testamentsvollstreckung
    • IT-Prüfung und IT-Beratung
      • IT-Prüfung und IT-Beratung
      • Analyse von Massendaten
      • Beratung bei der Auslagerung von IT-Systemen (Outsourcing)
      • Beratung bei der Auswahl von IT-Systemen
      • Beratung für die Einhaltung von steuerlichen Anforderungen (GoBD)
      • Beratung und Unterstützung bei der Erstellung von Verfahrensdokumentationen
      • Prüfung von Softwareprodukten
    • Rechnungs- und Personalwesen
    • Rechnungslegung
      • Rechnungslegung
      • Accounting Manuals
      • Erstellung von Jahresabschlüssen
      • Erstellung von Konzernabschlüssen
      • Erstellung von Zwischenabschlüssen
      • Offenlegung von Jahresabschlüssen
      • Rechnungslegung nach HGB und IFRS
      • Rechnungslegung nach speziellen Buchführungsverordnungen
      • Stellungnahmen zu Fragen der Rechnungslegung
    • Rechtsberatung
      • Rechtsberatung
      • Erbrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Schiedsverfahren
      • Unternehmensnachfolge
      • Wirtschaftsstrafrecht
    • Steuerberatung
      • Steuerberatung
      • Beratung und Vertretung in Steuerstrafverfahren
      • Internationale Steuerberatung
      • Lohnsteuer- und Sozialversicherung
      • Steuerliche Gestaltungs- und Umstrukturierungsberatung
      • Umsatzsteuer
      • Umsatzsteuer für die öffentliche Hand
      • Verrechnungspreise
      • Nachfolgeplanung
      • Zölle und Verbrauchsteuern
    • Unternehmensberatung
      • Unternehmensberatung
      • Accounting
      • Controlling & Performance Management
      • Corporate Finance
      • Corporate Governance & Interne Revision
      • Organisation & Prozesse
      • Restrukturierung & Sanierung
      • Strategische Initiative & Beratung
      • Working Capital & Liquidationsmanagement
    • Wirtschaftsprüfung
      • Wirtschaftsprüfung
      • Konzern- und Jahresabschlussprüfungen
      • Prüfungen bei Umstrukturierungen
      • Prüferische Durchsichten von Finanzinformationen
      • Financial Due Diligence
      • Forensische Prüfungen
      • Prüfung betrieblicher Abläufe und interner Kontrollsysteme
      • Prüfungen bei spezifischen regulatorischen oder Branchen-Anforderungen
      • Prüfungen nach Verpackungsgesetz
      • Prüfungen nach Verpackungsgesetz
      • Externe Qualitätskontrolle
      • Gutachten / Gutachterliche Stellungnahmen
  • International
  • Aktuelles
    • Aktuelles
    • Events und Veranstaltungen
    • Neues von BANSBACH
    • BANSBACH-Blog
    • Alles zu Corona
    • BANSBACH Newsletter
    • News
    • Downloads / Service
  • Karriere
    • Karriere
    • Aktuelle Stellenangebote
    • Arbeiten bei BANSBACH
    • Bewerbungsprozess
    • So arbeiten wir
  • Kontakt
  • EN
  • Kreston Logo farbig
BANSBACH Fußzeilen - Logo weiss
Kreston Logo farbig
  • Unternehmen
    • Unternehmen
    • Unser Unternehmen
    • Gruppe
    • Team
  • Kompetenzen
    • Kompetenzen
    • Unsere Kompetenzen
    • Wirtschaftsprüfung
    • Steuerberatung
    • Corporate Finance
    • Unternehmensberatung
    • Rechnungs- und Personalwesen
    • Rechtsberatung
    • Rechnungslegung
    • IT-Prüfung und IT-Beratung
    • Ganzheitliche Beratung
  • International
  • Aktuelles
    • Aktuelles
    • Übersicht
    • Events und Veranstaltungen
    • Neues von BANSBACH
    • BANSBACH-Blog
    • Alles zu Corona
    • BANSBACH Newsletter
    • News
    • Downloads / Service
  • Karriere
    • Karriere
    • Aktuelle Stellenangebote
    • Arbeiten bei BANSBACH
    • Bewerbungsprozess
    • So arbeiten wir
  • Kontakt
Ihre Auswahlmöglichkeiten
Sprache Deutsch
  • Home
  • -
  • Aktuelles
  • -
  • BANSBACH-Blog
  • von Michael Fabricius
  • 4 Min. Lesedauer

Für energetische Sanierung gibt es wieder Geld vom Staat

Mit einem Kommentar von

Tobias Geiler

Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Certified Public Accountant

Direkt zum kommentar

Für energetische Sanierung gibt es wieder Geld vom Staat

Seit dem 22. Februar gibt es wieder Unterstützung von der Förderbank KfW für energetische Gebäudesanierung. Der Haushaltsausschuss des Bundestages stellte insgesamt 9,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Damit können Hausbesitzer erneut zinsgünstige Darlehen mit Tilgungszuschüssen für Effizienzhaus-Komplettsanierungen bei der KfW beantragen. Eine Wiederauflage der Neubauförderung von KfW-40-Effizienzhäusern gibt es hingegen noch nicht. Doch diese sei in Planung, teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit. Und die frischen Fördermilliarden sollen später auch dafür zum Einsatz kommen.

Effizienzhaus-Förderung ausgesetzt

Die Bundesregierung hatte am 24. Januar die Effizienzhaus-Förderung der KfW überraschend ausgesetzt. Grund dafür waren leer gefegte Fördertöpfe. Seit November 2021 wurden allein über 70 Prozent der Förder-Gesamtsumme von rund 20 Milliarden Euro für neue Gebäude nach dem KfW-Effizienzhaus-Standard 55 ausgegeben. Diese Förderung sollte Ende Januar regulär auslaufen. Viele Bauherren, vor allem größere Unternehmen, hatten das Geld noch mitnehmen wollen.

Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) kritisierte die Art der Hilfe im Nachhinein als überdimensioniert und fehlgeleitet. Der Staat habe einen ohnehin bereits üblichen Neubau-Standard finanziell unterstützt. Allerdings wurden auch alle anderen Programme zunächst ausgesetzt, auch jenes für besonders effiziente Neubauten nach dem 40er-Standard.

Das wurde jetzt zwar noch nicht neu aufgelegt. Doch wenigstens die bis zum 24. Januar vorgelegten Förderanträge werden nun abgearbeitet. Für alle anderen Maßnahmen bei bestehenden Gebäuden gelten die bisherigen Bedingungen: Die KfW fördert Komplettsanierungen auf die Effizienzhausstandards 100, 85, 70 und 55 – und auch auf den anspruchsvollen 40er-Standard. Hier gibt es wieder bis zu 75.000 Euro Tilgungszuschuss bei einem Darlehen dazu. Wenn ein individueller Sanierungsfahrplan erstellt wurde, kommt ein Förderbonus von fünf Prozentpunkten obendrauf.

Geld für einzelne Sanierungsmaßnahmen

Auch für einzelne Sanierungsmaßnahmen gibt es wieder Geld. Hier konnten zwar weiter Anträge gestellt werden, doch nun steht fest, dass es auch tatsächlich zur Verfügung steht: Wer sein Haus energetisch sanieren und zum Beispiel neue Heiztechnik oder eine Außenwanddämmung einbauen möchte, kann einen Antrag für den KfW-Kredit 262 einreichen.

Der Tilgungszuschuss beim KfW-Kredit entspricht in der Höhe der direkt ausgezahlten Hilfe für einzelne energetische Maßnahmen über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa). Diese Bafa-Direktzahlungen waren von dem Förderstopp auch nie betroffen, lediglich die KfW-Töpfe waren wegen der zahlreichen 55er-Neubauanträge leer.

Erst Antrag – dann Geld

Wer keinen Kredit braucht und auch keine Komplettsanierung auf einen der KfW-Standards plant, sondern nur einen Zuschuss benötigt, ist beim Bafa ohnehin richtig. Auf der Internetseite der Behörde werden die einzelnen Maßnahmen, Förderbedingungen und -beträge detailliert erläutert. Wichtig ist dort, wie auch bei der KfW: Zunächst müssen die beabsichtigten Maßnahmen genau geplant, beschrieben und nach Posten aufgeschlüsselt werden, mit einem Kostenvoranschlag. Erst dann kommt der Antrag – und dann gibt es Geld. Einzelmaßnahmen können über mehrere, aufeinander folgende Jahre hinweg beantragt werden.

Quelle

Welt am Sonntag

April 2022


4 Min. Lesedauer
vor 9 Monaten veröffentlicht

  • Teilen
    • LinkedIn
    • xing
  • Ausdrucken

BANSBACH kommentiert

Zur Erreichung der hochgesteckten Klimaschutzziele ist es unabdingbar, dass der Staat wirtschaftliche Anreize für die energetische Sanierung von Gebäuden schafft. Unglücklich war zu Beginn des Jahres die unvermittelte und überraschende Beendigung der Förderprogramme der KFW, auch wenn letztlich die vorliegenden Anträge noch bearbeitet wurden. Auch wenn jetzt neue Förderprogramme aufgelegt wurden, ist es angesichts des Fachkräftemangels im Handwerk, der erheblich gestiegenen Materialpreise und den weiterhin steigenden Hypothekenzinsen abzuwarten, ob der erwartete Sanierungsboom einsetzt.

Neben den finanziellen Anreizen über vergünstigte Darlehen und Zuschüsse ist jede bauliche Maßnahme auch steuerlich zu beurteilen. Wenn Sie beispielsweise ein Mietobjekt bereits etliche Jahre besitzen, werden Sie die Kosten in der Regel steuerlich als Werbungskosten (Erhaltungsaufwand) geltend machen können. Aufgrund der steuerlichen Progression kann es dabei sinnvoll sein, diese Werbungskosten auf 2 bis 5 Jahre zu verteilen, um die größtmögliche Steuerentlastung zu erzielen.

Problematisch kann es hingegen werden, wenn Sie erst seit wenigen Jahren Eigentümer der Immobilie sind. Die Rechtsprechung hat hier den Begriff der „anschaffungsnahen Aufwendungen“ entwickelt. Es geht dabei um die Differenzierung, ob die durchgeführten Maßnahmen sofort (bzw. über 2-5 Jahre verteilt) als Werbungskosten geltend gemacht werden können, oder ob es sich um Aufwendungen handelt, die steuerlich als Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu beurteilen sind und in diesem Fall über einen langen Zeitraum (von i.d.R. 50 Jahren) abgeschrieben werden können. Auch wenn in die strenge Betrachtung grundsätzlich nur Investitionen der ersten drei Jahre ab Erwerb einfließen, kann in Einzelfällen der Zeitraum auch länger angenommen werden.

Wenn Sie nun die Immobilie selbst nutzen und nicht vermieten, so war ihr privates Haus oder ihre private Wohnung bislang steuerlich nicht relevant. Hier hat der Gesetzgeber im §35c des Einkommensteuergesetzes eine neue Regelung aufgenommen, wonach unter recht engen Voraussetzungen bis zu 200 T€ an Sanierungskosten mit 20 % der Kosten vom Finanzamt erstattet werden. Voraussetzung hierfür ist unter anderem, dass sich die Immobilie seit mehr als 10 Jahren in Ihrem Eigentum befindet. Es werden nur Arbeiten von (einzeln definierten) Fachunternehmen gefördert und Sie benötigen eine Bescheinigung z.B. von einem bei der BaFa anerkannten Energieberaters.

Begünstigt sind übrigens nicht nur Immobilien in Deutschland, sondern alle „energetische Maßnahmen an einem in der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum gelegenen zu eigenen Wohnzwecken genutzten eigenen Gebäude“. Also kann auch die energetische Sanierung Ihrer Ferienimmobilie in Spanien begünstigt sein.
Sie sehen, dass die Anreize für eine energetische Sanierung weit über zinsgünstige Kredite und Zuschüsse hinausgehen und steuerlich ein breites Spektrum an Optionen besteht. Wir beraten Sie gern, welche steuerliche Vorteile für Sie zum Tragen kommen und wo Fallstricke zu beachten sind.

Tobias Geiler

Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Certified Public Accountant

Kompetenzen Erfahren Sie mehr über die Steuerberatung bei BANSBACH Mehr

    Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Formular zur Beantwortung meiner Nachricht erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

    Vielen Dank für Ihre Nachricht.Ihre Anfrage ist soeben bei uns eingegangen.
    Wir werden uns in Kürze bei Ihnen melden.
    • «
      Nächsten Artikel ansehen
    • Vorherigen Artikel ansehen
      »
    Zurück zur Übersicht
    BANSBACH Fußzeilen - Logo weiss
    Standorte
    • Stuttgart
    • Baden-Baden
    • Balingen
    • Dresden
    • Frankfurt
    • Freiburg
    • Jena
    • Leipzig
    • München
    • Überlingen
    Quicklinks
    • Downloads
    • Transparenzbericht
    • Qualitätssicherung
    • Auftragsbedingungen
    • Impressum
    • Datenschutz
    • Pflichtinfos für Bewerber
    • EN
    BANSBACH-Newsletter

    Abonnieren Sie hier unseren Kanzlei-Newsletter und erhalten Sie immer die neuesten Informationen aus Steuern und Recht.

    Folgen Sie uns auf unseren Social Media Kanälen:

    © BANSBACH 2023