So wollen die Länder das Projekt Grundsteuer retten

Mit einem Kommentar von

Steffen Fucks

Steuerberater

Es ist ein Mega-Projekt: In Deutschland müssen 36 Millionen Grundstücke und Gebäude neu bewertet werden. Jeder Immobilieneigentümer ist verpflichtet innerhalb von vier Monaten eine Grundsteuererklärung abzugeben. Am 1. Juli ging es los, am 31. Oktober endet die Frist – zumindest soll sie nach dem bisherigen Zeitplan dann enden.

Die Zahl der bislang abgegebenen Erklärungen lässt jedoch bezweifeln, dass es bei Ende Oktober bleibt. Laut Bayerischem Landesamt für Steuern sind von Anfang Juli bis Ende August bundesweit 5,25 Millionen Grundsteuererklärungen elektronisch eingegangen. Das entspricht nach der Hälfte der Zeit lediglich einer Abgabequote von knapp 15 Prozent. Ein weiteres Prozent der Erklärungen landete laut Bundesfinanzministerium bislang in Papierform bei den Behörden.

„Die Finanzverwaltung wird nicht daran vorbeikommen, allen Beteiligten eine Fristverlängerung zu gewähren“,

sagte Hartmut Schwab, Präsident der Bundessteuerberaterkammer. Die Frist von vier Monaten sei von Anfang an „völlig utopisch“ gewesen, zumal der Beginn in den Sommerferien gelegen habe. „In den nächsten zwei Monaten wird das nicht aufzuholen sein.“

Mitte August hatte Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) deutlich gemacht, dass eine Verlängerung der Frist eine Option sei. Er mache sich Sorgen, wie das gegenwärtig laufe. Unterstützung erhält er aus Schleswig-Holstein: „Wenn der Bundesfinanzminister über eine Fristverlängerung nachdenkt, bin ich weiterhin grundsätzlich offen dafür“, sagte Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) in Kiel. Dabei müsse aber immer berücksichtigt werden, dass es eine zeitliche Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts zur Umsetzung des neuen Grundsteuerrechts gebe. Den Kommunen müsse genügend Zeit bleiben, die ab 2025 geltenden neuen Hebesätze festzulegen.

Auch in Baden-Württemberg zeigt man sich offen für eine Fristverlängerung. Finanzstaatssekretärin Gisela Splett (Grüne) machte bereits deutlich, dass, wer nicht fristgerecht abgibt, zunächst einmal wenig zu befürchten hat. Erinnerungsschreiben würden wohl erst Anfang nächsten Jahres verschickt.

Die Entscheidung über eine Fristverlängerung liegt am Ende bei den Ländern. Dort ist das Stimmungsbild bislang eindeutig: Es bleibt beim 31. Oktober. Man setzt vielerorts darauf, dass der Druck auf die Eigentümer von Grundstücken und Gebäuden zwangsläufig steigt, je näher der 31. Oktober rückt. „Es ist erst Halbzeit, das heißt auch, es verbleibt noch genügend Zeit für die Abgabe der Steuererklärung“, teilte das Staatsministerium für Finanzen in München mit. In Sachsen-Anhalt und Thüringen geht man mit dem Ende der Sommerferien von einem „deutlichen“ Anstieg elektronisch übermittelter Erklärungen aus. Und in Sachsen sieht man die Sache ganz pragmatisch: „Eine Verlängerung der Abgabefrist würde nur dazu führen, dass diese Aufgabe weiter vor sich hergeschoben wird“, hieß es aus dem dortigen Staatsministerium der Finanzen.

Wird die Abgabe bis kurz vor Schluss vor sich hergeschoben, steigt auch wieder die Gefahr technischer Probleme. Es stehen schließlich noch rund 30 Millionen Erklärungen aus. Das heißt, im Durchschnitt müssen bis Ende Oktober pro Tag 500.000 Erklärungen abgegeben werden. Als Anfang Juli 100.000 Haus- und Wohnungseigentümer an einem Wochenende versuchten, ihre Steuererklärung über das elektronische Portal Elster einzureichen, brach das System für mehrere Stunden zusammen. Nichts ging mehr.

Statt auf eine Fristverlängerung setzen viele Länder auf Aufklärung und einen leichteren Zugang.

„Bundesweit wird permanent daran gearbeitet, die Abgabe der Erklärung zu erleichtern“,

versichert man im Finanzministerium des Saarlandes. Viele Bürger hätten Probleme bei der Abgabe der Erklärungen. Bislang gaben überwiegend Privatleute eine Grundsteuererklärung ab. „Große Wohnungsbauunternehmen und Hausverwaltungen haben ihre Erklärungen bislang nicht abgegeben“, ließ Bremens Finanzsenator wissen. In der Hansestadt verweist man zudem genauso wie in Niedersachsen darauf, dass bis Ende August nur wenige Erklärungen über Steuerberater abgegeben wurden. „Hier wird erst ab dem kommenden Monat mit verstärkten Eingängen gerechnet“, teilte das Finanzministerium in Hannover mit.

BANSBACH kommentiert

Es ist eine große Herausforderung und die Frist dafür war knapp bemessen: Ursprünglich sollten bis Ende Oktober 2022 die bislang noch ausstehenden Steuererklärungen zur Grundsteuer (genauer heißt es Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes) beim Finanzamt eingehen. Laut Aussage offizieller Stellen fehlten Anfang Oktober noch knapp 30 Millionen Erklärungen. Ebenfalls Anfang Oktober 2022 hat Bundesfinanzminister Lindner angekündigt, die verantwortlichen Bundesländer zu einer Verlängerung der Frist zu bewegen. Die Bundesländer reagierten anfangs zurückhaltend. Wie aktuell bekannt wird haben sich die Finanzminister der Länder am 13. Oktober 2022 darauf geeinigt, die Abgabefrist bis Ende Januar 2023 zu verlängern. Wie ist der Zeitdruck entstanden, der vielen Steuerpflichtigen Probleme bereitet und welche Konsequenzen hat eine Nichteinhaltung der Frist?

Ursache hierfür ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 (BVerG vom 10.4.2018, 1 BvL 11/14). Bislang wurde die Grundsteuer auf der Basis eines Wertes (Einheitswert) erhoben, der sich an den Wertverhältnissen des Jahres 1964 (Westdeutschland) bzw. 1935 (Ostdeutschland) orientiert. Die Grundsteuer darf nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nur noch bis zum 31.12.2024 nach den bisherigen Maßstäben erhoben werden. Für 36 Millionen Immobilien muss nach neuen gesetzlichen Vorgaben von den Finanzbehörden ein Wert festgestellt werden, der im sogenannten Grundsteuermessbescheid festgestellt wird. Dieser Bescheid ist dann wiederum Grundlage für die Kommunen, die darauf basierend die neuen Grundsteuerbescheide ab dem Jahr 2025 erlassen müssen.

Mit welchen Konsequenzen ist zu rechnen, wenn die Erklärung nicht (weder fristgerecht noch nach Mahnung durch das Finanzamt) eingereicht wird? In den Steuergesetzen regelt dies die Abgabenordnung. Sie gibt dem Finanzamt verschiedene Möglichkeiten an die Hand, die Abgabe der Steuererklärung zu erzwingen. Die Finanzbehörden sind berechtigt, Verspätungszuschläge zu erheben. Wird die Steuererklärung auch dann nicht eingereicht, kann das Finanzamt die Grundlagen schätzen.

Wir empfehlen deshalb, es nicht so weit kommen zu lassen. Kontaktieren Sie uns zeitnah, auch wenn die Abgabefrist um drei Monate verlängert wurde. Wir besprechen mit Ihnen welche Informationen und Unterlagen benötigt werden und helfen Ihnen bei der fristgerechten Abgabe der Erklärung.

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