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  • von Franziska Telser
  • 5 Min. Lesedauer

Talent Sharing: Wie Unternehmen erfolgreicher werden, indem sie sich gegenseitig gute Mitarbeiter ausleihen

Mit einem Kommentar von

Christian Roth

Steuerberater, Rechtsanwalt

Direkt zum kommentar

Richtig ausgeführt hat Talent-Sharing viele Vorteile für Unternehmen, zeigt eine Studie. Dafür braucht es aber bestimmte Voraussetzungen. Wer lernen will, der schaut am besten, wie es andere machen. Auf diesem Prinzip baut Talent Sharing auf. Dabei leihen sich Unternehmen gegenseitig ihre besten Talente aus.

Das Ziel: Die getauschten Talente arbeiten einige Zeit in der Partnerfirma mit und sollen so ihr Wissen erweitern. Das Gelernte bringen sie danach in die eigene Firma ein. Richtig ausgeführt, bringt Talent Sharing viele Vorteile für ein Unternehmen. Das zeigt eine Studie, die Marion Festing und Katharina Salmen von der ESCP Business School durchgeführt haben. Dafür haben sie 21 Talente aus neun verschiedenen Branchen befragt, die für einen gewissen Zeitraum in einem anderen Unternehmen gearbeitet haben.

Mitarbeiter entwickeln sich weiter

Ihre Ergebnisse: In den Fällen, in denen das Talent Sharing gut gelungen war, konnten die ausgeliehenen Mitarbeiter sich weiterentwickeln und ihre Learnings auf ganz unterschiedliche Art und Weise in die eigene Organisation einbringen. Manche hätten innovative Ideen übernommen, andere Impulse für die Unternehmenskultur oder eine neue Art zu führen, erklärt Studienautorin Festing. Bei größeren Unternehmen, die ihre Talente in agilere Organisationen, wie etwa ein Startup, geschickt hatten, konnten die beiden Forscherinnen im Nachgang zum Beispiel einen höheren Grad an Autonomie und Partizipation unter den Beschäftigten feststellen.

Klare Zielsetzung ist wichtig

Dieser Prozess passiere allerdings nicht automatisch, sagt Festing. Es gebe mehrere Voraussetzungen, damit Talent Sharing erfolgreich ist. Etwa eine klare Zielsetzung:

  • Was will ein Unternehmen mit dem Austausch erreichen?
  • Was soll im Nachgang umgesetzt werden?

Ebenso wichtig seien ausreichende Support-Maßnahmen. Das heißt: Kehrt ein Talent aus dem anderen Unternehmen zurück, muss das Management bereit sein, die gewonnen Learnings im Unternehmen zu etablieren -und dafür auch Ressourcen bereitstellen. „Man muss sich die Zeit nehmen, mit dem Talent zu debriefen“, sagt Festing. Zum Beispiel also klären: Was sind die Learnings? Was davon lässt sich in der eigenen Organisation umsetzen? Sind diese Fragen geklärt, müsse das Unternehmen entsprechende Prozesse einführen. Nur so könne das Gelernte auch wirklich im Unternehmen verankert werden.

„Das Talent Sharing hat in den Unternehmen nicht funktioniert, in denen die Zielsetzung nicht da war oder der Support gefehlt hat“, fasst Festing die Ergebnisse noch einmal zusammen. „Die haben damit eine relativ teure Maßnahme an die Wand gefahren.“

Auswahl der Talente nicht unterschätzen

Entscheidend für den Erfolg der Maßnahme ist natürlich auch, welches Talent ein Unternehmen entsendet. Hier haben die beiden Forscherinnen ebenfalls klare Erfolgsfaktoren identifiziert. Zum Beispiel die Motivation, wie lernorientiert ein Mitarbeiter ist und bestimmte Fähigkeiten: wie gut jemand netzwerken kann etwa und was für ein Mindset derjenige mitbringt. In der Regel werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgewählt, die eine strategische Position innehaben beziehungsweise künftig eine solche besetzen sollen: „Unternehmen erhoffen sich durch das Talent-Sharing einen gewissen Trickle-Down-Effekt“, sagt Studienautorin Katharina Salmen. Das heißt, man baut darauf, dass die geschickten Talente ihre Teams auf lange Sicht mitnehmen können und diesen dann das Gelernte vermitteln. „Wir haben gesehen, dass die ausgeliehenen Talente im Nachgang mehr Verantwortung übernommen haben“, sagt Salmen. Einige von ihnen hätten etwa die Leitung von Transformationsprojekten übernommen, wo sie genau das, was sie beim Talent Sharing gelernt, auch angewandt haben.

Risiko, dass Mitarbeiter wechseln

Neben den vielen Vorteilen ist das Talent Sharing auch mit einigen Risiken verbunden. So sind die Kosten in der Regel hoch. Hat die Maßnahme keine Effekte, hat ein Unternehmen dabei viel Geld verbummelt. „Ein anderes Risiko ist, dass die ausgeliehenen Talente nicht mehr zu ihrem Arbeitgeber zurück, sondern im anderen Unternehmen bleiben wollen“, sagt Festing. In der Regel würden sich die ausgeliehenen Talente aber stark mit ihrem Arbeitgeber identifizieren und deshalb auch zu ihrem eigenen Unternehmen zurückkehren.

Machen kann Talent Sharing im Grunde jedes Unternehmen. Besonders beobachten Festing und Salmen es aber bei Firmen, die sich in einer extremen Wettbewerbssituation befinden, die innovativ sein und sich rasant weiterentwickeln müssen. „Talent Sharing bietet die Möglichkeit, schnell Neues zu lernen und umzusetzen“, sagt Festing. „Der Vorteil liegt darin, dass man so gut auf den Markt reagieren kann“ Unternehmen könnten sich alternativ auch eine externe Beratung holen. Das sei in der Regel aber teurer und man habe auch keine Garantie, dass diese einen weiter bringe, so die Forscherinnen.

Beim Talent Sharing hingegen hätten Firmen die Möglichkeit, sich etwas Funktionierendes in einem anderen Betrieb abzuschauen. „Der Vorteil liegt darin, dass man so gut auf den Markt reagieren kann“, sagt Festing. Der Bedarf scheint auf jeden Fall da zu sein. So bietet zum Beispiel mittlerweile auch die Unternehmensberatung Mercer Unterstützung für Unternehmen beim Talent Sharing an. Letztendlich richten sich Firmen derzeit sehr stark darauf aus, sich durch Lernen auf die Zukunft vorzubereiten. Talent Sharing ist eine Maßnahme, die dabei sehr gut unterstützen kann.

Quelle

BUSINESS INSIDER (DEUTSCHLAND)

August 2022


5 Min. Lesedauer
vor 8 Monaten veröffentlicht

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BANSBACH kommentiert

Talent Sharing ist sicherlich nicht für alle Branchen und Mitarbeiter geeignet. Das Unternehmen muss in der Lage sein, auf die Mitarbeiter eine Weile verzichten zu können, denn der gewünschte Lerneffekt stellt sich erst ein, nachdem die Mitarbeiter über einen längeren Zeitraum in einem anderen Unternehmen tätig waren. Auch im Hinblick auf den wachsenden Fachkräftemangel sollten die Partnerunternehmen klare Vereinbarungen darüber treffen, dass entliehene Arbeitnehmer nicht vom Leiher angestellt werden.

Die rechtliche Ausgestaltung des Talent Sharings kann unterschiedlich erfolgen: Die Mitarbeiter bleiben im Unternehmen angestellt und Dieses berechnet ein vereinbartes Entgelt für die Überlassung an das leihende Unternehmen, es wird ein weiterer (befristeter Zeit-) Arbeitsvertrag mit dem leihenden Unternehmen geschlossen oder die Arbeitnehmer wechseln befristet den Arbeitgeber. Die Dauer des geplanten Talent Sharings ist sicherlich ein wesentliches Kriterium für die rechtliche Ausgestaltung.

Sie sollten die vertragliche Ausgestaltung arbeitsrechtlich u.a. dahingehend prüfen lassen, ob eine Genehmigung nach dem AÜG erforderlich ist. Grundsätzlich wird diese benötigt, wenn Arbeitgeber Arbeitnehmer gegen Entgelt Dritten überlassen. Allerdings gelten Ausnahmen, z.B. wenn es sich um gelegentliche Überlassungen handelt und die Arbeitnehmer nicht zum Zweck der Überlassung eingestellt wurden.

Für die Mitarbeiter kann die Art der Gestaltung erhebliche steuerlichen Auswirkungen haben. Wird ein neues (ggf. zusätzliches) Beschäftigungsverhältnis mit dem Partnerunternehmen begründet, so befindet sich dort die erste Tätigkeitsstätte. Werden hingegen Arbeitnehmer an das Partnerunternehmen verliehen, so liegen Dienstreisen vor. Dies hat Auswirkungen auf die steuerliche Abzugsfähigkeit von Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungen und Zweitwohnungen.

Sollte das Thema Talent Sharing für Sie relevant werden, dann lassen Sie uns vorab gemeinsam die sinnvollste Ausgestaltung und die sich für Sie und Ihre Mitarbeiter ergebenden steuerlichen Folgen besprechen.

Christian Roth

Steuerberater, Rechtsanwalt

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